Grundgesetzliches: Gleichberechtigung
Artikel 3 Absatz 2 des deutschen Grundgesetzes (GG) regelt die rechtliche und tatsächliche Gleichberechtigung von Männern und Frauen:
„Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“
Der zweite Satz formuliert ein Staatsziel und wurde erst 1994 hinzugefügt. Er verpflichtet den Staat aktiv dazu, Ungleichheiten im Alltag abzubauen und echte Chancengleichheit zu fördern. "Männer und Frauen sind gleichberechtigt." – dieser ohne Einschränkungen formulierte Satz stieß zunächst auf heftige Ablehnung der männlichen Mehrheit im Parlamentarischen Rat. Es war vor allem die SPD-Politikern und Juristin Elisabeth Selbert, die gemeinsam mit den drei anderen weiblichen Mitgliedern im Rat – Friederike Nadig, Helene Weber und Helene Wessel – den Widerstand mobilisierte und schließlich Erfolg hatte. Im Januar 1949 wurde Artikel 3 Absatz 2 beschlossen und trat am 23. Mai Mai 1949 in Kraft. Mit der Historikerin und Autorin Heike Specht spricht Staatsrechtler Alexander Thiele über die Rechtsgleichheit zwischen Männern und Frauen und die Umsetzung des in Satz 2 formulierten Staatsziels.
Weitere Informationen zum Podium folgen.
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Grundgesetzliches: Gleichberechtigung
bzw.:BEZIEHUNGSWESEN
Artikel 3 Absatz 2 des deutschen Grundgesetzes (GG) regelt die rechtliche und tatsächliche Gleichberechtigung von Männern und Frauen:
„Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“
Der zweite Satz formuliert ein Staatsziel und wurde erst 1994 hinzugefügt. Er verpflichtet den Staat aktiv dazu, Ungleichheiten im Alltag abzubauen und echte Chancengleichheit zu fördern. "Männer und Frauen sind gleichberechtigt." – dieser ohne Einschränkungen formulierte Satz stieß zunächst auf heftige Ablehnung der männlichen Mehrheit im Parlamentarischen Rat. Es war vor allem die SPD-Politikern und Juristin Elisabeth Selbert, die gemeinsam mit den drei anderen weiblichen Mitgliedern im Rat – Friederike Nadig, Helene Weber und Helene Wessel – den Widerstand mobilisierte und schließlich Erfolg hatte. Im Januar 1949 wurde Artikel 3 Absatz 2 beschlossen und trat am 23. Mai Mai 1949 in Kraft. Mit der Historikerin und Autorin Heike Specht spricht Staatsrechtler Alexander Thiele über die Rechtsgleichheit zwischen Männern und Frauen und die Umsetzung des in Satz 2 formulierten Staatsziels.
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