Mit einem Bibliotheksausweis können Sie als Nutzer*in nicht nur physische Medien, sondern über die Website Ihrer Bibliothek auch E-Books und andere E-Medien „ausleihen“. Zum Schutz des Buchmarktes ahmt dieser „Verleih“ den Verleih des physischen Buches durch technische Einschränkungen nach, d.h.:
- Zunächst muss eine Bibliothek eine – teurere – Lizenz für die „Ausleihe“ erwerben;
- Ein E-Book kann zeitgleich nur von einer einzigen Person ausgeliehen werden. Alle anderen Nutzer*innen müssen sich auf eine Warteliste setzen lassen;
- Die Ausleihfrist beträgt je nach Bibliothek zwei bis drei Wochen. Ein E-Book kann daher höchstens 18- bis 26-mal im Jahr ausgeliehen werden;
- Bibliotheken erwerben ihre Lizenzen mit einer zeitlichen Befristung, um die Abnutzung von Büchern zu simulieren. Wenn dieser Zeitraum abgelaufen ist, muss die Bibliothek eine neue Lizenz erwerben;
- Die Ausleihe von E-Books ist strikt begrenzt auf Bibliothekskund:innen mit einem Bibliotheksausweis. Dies stellt sicher, dass die Nutzer:innen nur im jeweiligen Einzugsgebiet E-Books leihen können.
Nutzer:innen können daher in Bibliotheken ein ausgewähltes Angebot von E-Books ausleihen, teilen sich dieses Angebot aber mit vielen anderen Nutzer*innen und müssen daher oft sehr lange warten.