Im Veterinärbereich ist die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz zuständig für Leitungsaufgaben (Planung, Grundsatzangelegenheiten, Steuerung) im Tierschutz, bei der Tierseuchenbekämpfung, bei der Veterinäreinfuhr, bei Tierarzneimitteln, Futtermitteln und tierischen Nebenprodukten.
Ebenso gehört der Sachbereich der gefährlichen Tiere wildlebender Arten und der Rechtsbereich des Hundegesetzes in unsere Zuständigkeit. Im Einzelnen bedeutet dies: die Durchführung und fachliche Begleitung von Rechtsetzungverfahren des Landes, des Bundes und der EU unter anderem in enger Zusammenarbeit mit den bezirklichen Veterinärämtern, den Erlass von Verwaltungsvorschriften, das Schließen von Verträgen oder Vereinbarungen für das Land Berlin, die Vertretung des Landes Berlin in nationalen Fachgremien (u.a. LAV) sowie die fachliche Bearbeitung von Grundsatzangelegenheiten und Einzelfragen aus dem Abgeordnetenhaus, den Bezirken, von Bürgern und der Presse.
Durch den globalen Handel sind Vorkehrungen gegen die Einschleppung von Tierseuchen von besonderer Bedeutung. mehr »
Tierische Nebenprodukte sind Schlachtabfälle ebenso wie tote, nicht geschlachtete Nutztiere oder tote Heimtiere. mehr »
Futtermittel ist ein Sammelbegriff für alle Arten der Tiernahrung landwirtschaftlicher Nutztiere, Zoo- oder Heimtiere. mehr »
Einen besonders hohen Stellenwert bei der Arbeit der Veterinärämter genießt der Schutz von Tieren. mehr »
Die Haltung von Tieren ist gesetzlich geregelt. Auch das Halten von Hunden unterliegt gesetzlichen Bestimmungen. mehr »