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Gentechnik

Damit die Bevölkerung und die Umwelt vor schädlichen Auswirkungen der Gentechnik geschützt werden, wird die Gentechnik behördlich überwacht. Für die ministeriellen Angelegenheiten der Gentechniküberwachung im Land Berlin ist die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz zuständig. Die Behandlung ethischer Fragestellungen zur Gentechnik und zur Anwendung am Menschen gehört nicht dazu. Weitere Zuständigkeiten für die Gentechniküberwachung in Berlin liegen beim Landesamt für Gesundheit und Soziales und dem Landeslabor Berlin-Brandenburg.
Was ist Gentechnik?
Gentechnik mit Biologiebaukästen: Einfach, aber möglicherweise strafbar
Durch Genome-Editing-Verfahren wie etwa CRISPR-Cas ist es einfach und preiswert möglich, das Erbgut von lebenden Organismen gezielt zu verändern. Mittlerweile können insbesondere im Internet komplette Biologiebaukästen (so genannte „Do-it-yourself“, bzw. DIY-Kits) aus dem Ausland gekauft werden, mit denen daheim und ohne zusätzliche Geräte das Erbgut von Organismen, z. B. E.coli-Bakterien, verändert werden kann.
Derartige Experimente im heimischen Hobbykeller mögen lehrreich und spannend sein. Abhängig vom konkreten DIY-Kit gilt dafür jedoch das Gentechnikrecht. Dies ist immer dann der Fall, wenn das DIY-Kit gentechnisch veränderte Organismen (GVO) enthält oder wenn damit GVO erzeugt werden. Solche gentechnischen Arbeiten dürfen gemäß § 8 Abs. 1 Satz 1 Gentechnikgesetz (GenTG) nur in gentechnischen Anlagen durchgeführt werden, also in geeigneten, behördlich überwachten Laboren unter Aufsicht eines sachkundigen Projektleiters.
Das heißt, wer DIY-Kits bestellt und außerhalb gentechnischer Anlagen entsprechend anwendet, riskiert gemäß § 38 Absatz 1 Nummer 2 GenTG eine Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro. Falls im Rahmen der Nutzung der DIY-Kits GVO freigesetzt werden, droht gemäß § 39 Absatz 2 Nummer 1 GenTG sogar eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe.
Für Nachfragen steht Ihnen das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) zur Verfügung.
Rechtliche Grundlagen zur Gentechnik
Sinn und Ziele der Gentechniküberwachung
Die Überwachung der Gentechnik auf Grundlage des Gentechnikgesetzes und der dazugehörigen Verordnungen soll Leben und Gesundheit von Menschen und der Umwelt einschließlich Tieren, Pflanzen und Sachgütern vor schädlichen Auswirkungen gentechnischer Verfahren und Produkte schützen. Dies schließt die Vorsorge gegen das Entstehen solcher Gefahren ein.
Die Gentechniküberwachung bezieht sich auf geschlossene Systeme (z. B. Grundlagenforschung in Laboren) sowie auf das Freisetzen und Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Organismen (z. B. Landwirtschaft und Verkauf von gentechnisch veränderten Organismen bzw. Produkten, die diese möglicherweise enthalten).
Aufgaben von LAGeSo und LLBB bei der Überwachung der Gentechnik
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Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung
- Tel.:
- (030) 90 13-3
- Fax:
- (030) 9013-2000