Tierkörperbeseitigung und Entsorgung von tierischen Nebenprodukten

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Wenn das geliebte Haustier stirbt, darf es nicht einfach irgendwo vergraben werden. Auch die Entsorgung von sogenannten tierischen Nebenprodukten wie Schlachtabfällen oder fleischhaltigen Lebensmitteln in großen Mengen ist gesetzlich geregelt.