Wohin mit dem toten Haustier?

Menschenhand hält Hundepfote

Wenn das Haustier stirbt, stehen die Besitzer vor der Frage: Wohin mit dem toten Körper? Was tun, wenn man man keinen eigenen Garten oder kein eigenes Grundstück hat? Das Vergraben von toten Haustieren auf öffentlichen Grünflächen ist nämlich verboten und kann mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Beerdigung des Haustiers auf dem eigenen Grundstück

Nur unter bestimmten Voraussetzungen darf ein verstorbenes Haustier im eigenen Garten oder auf einem Privatgrundstück beerdigt, also vergraben, werden. Erlaubt ist das nur, wenn das Grundstück nicht in einem Wasserschutzgebiet und in unmittelbarer Nähe von öffentlichen Wegen und Plätzen liegt. Der Körper des Tieres muss mindestens 50 Zentimeter tief vergraben sein.

Weitere Möglichkeiten der Tierkörperentsorgung in Berlin

Wer das verstorbene Haustier nicht auf dem eigenen Grundstück begraben kann oder will, hat in Berlin folgende Möglichkeiten:
  • Viele Kleintierpraxen bieten die Entsorgung des Tierkörpers gegen eine Gebühr an.
  • Das Tier kann auf einem offiziell registrierten Tierfriedhof begraben werden.
  • Das verstorbene Tier kann in einem amtlich zugelassenen Tierkrematorium verbrannt werden.
  • Besitzerinnen und Besitzer können sich an die SecAnim GmbH wenden. Das Unternehmen hat einen Vertrag mit dem Land Berlin, der u. a. auch die Genehmigung enthält, tote Haus- und Nutztiere entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen gegen Gebühr zu entsorgen (SecAnim GmbH, Niederlassung Herzberg, Tel.: +49 33926 899 0).
  • Die SecAnim GmbH unterhält eine Sammelstelle für tierische Nebenprodukte. Hier können Besitzerinnen und Besitzer die Tierkörper gegen eine Gebühr abgeben.