Hunderegister

  • Der Erwerb und die Haltung von Hunden lassen sich über ein Register nachvollziehen

Die Erfassung aller in Berlin gehaltenen Hunde und deren Halterinnen und Halter in einem zentralen Register ermöglicht insbesondere eine einfache und schnelle Identifizierung von Hunden und deren Halterinnen oder Haltern. Nach dem geltenden Berliner Hundegesetz werden bisher lediglich sogenannte Listenhunde und aufgrund eines Vorfalls (z. B. Biss eines Menschen oder anderen Hundes) als gefährlich eingestufte Hunde dezentral von den zuständigen Behörden registriert. Alle in Berlin gehaltenen Hunde müssen zwar schon nach dem alten Hundegesetz gechipt werden, sind mangels einer entsprechenden Meldepflicht aber nicht bei den zuständigen Behörden erfasst.
Der Vollzug dieses Gesetzes sowie des Hundesteuer- und des Tierschutzgesetzes wird durch das zentrale Register erleichtert und verbessert.
Im Falle von entlaufenen oder gestohlenen Hunden können Halterinnen oder Halter leichter ermittelt oder die für einen ausgesetzten Hund Verantwortlichen festgestellt werden.
Darüber hinaus ermöglicht das zentrale Register die Gewinnung aussagekräftiger statistischer Erkenntnisse über die Gefährlichkeit von Hunden in Abhängigkeit von deren Rasse oder Kreuzung, Geschlecht und Alter.

+Inkrafttreten: 01. Januar 2022+

Hunderegister Berlin