Energieberatung

Seit Monaten erreichen Energiekosten, besonders die Preise für Gas und Öl, neue Rekordhöhen. Hierfür gibt es mehrere Gründe. Zum einen erholt sich die Weltwirtschaft nach dem Corona-Einbruch wieder und es kommt zu erhöhter Industrieproduktion und somit nimmt auch die Energienachfrage wieder zu. Auch erhöht sich der Preis für CO2-Emissionen. Vor allem aber sorgen die Auswirkungen des russischen Krieges gegen die Ukraine für Unsicherheit auf der Angebotsseite.

Insgesamt geht das Bundeswirtschaftsministerium für einen Durchschnittshaushalt von Mehrkosten fürs Heizen mit Gas von 2000 Euro im Jahr aus. Auch für Heizöl mussten schon vergleichbare Zusatzkosten bezahlt werden. Bei Strom sind es aktuell gut 100 Euro Mehrkosten pro Jahr.

Betrugsversuche rund um die Energiekrise

Das aktuelle Thema Entlastungspaket und Energiepauschale nutzen Kriminelle für Betrugsversuche. Zum einen erhalten Verbraucher:innen vermehrt unerlaubte Telefonwerbung; zum anderen behaupten Betrüger:innen per E-Mail und SMS, man müsse persönliche Daten verifizieren, um an das Geld zu kommen. In diesen sog. Phishingmails sollen die Empfänger:innen dazu gebracht werden, eine betrügerische Internetseite zu öffnen und persönliche Daten einzugeben.
Die Verbraucherzentrale dazu: „Fallen Sie nicht auf diesen Trick herein! Keine Bank oder Sparkasse muss Daten zur Auszahlung der Energiepauschale prüfen. Die Auszahlung erfolgt über den Lohn oder das Gehalt.“
Mittels unerlaubter Telefonwerbung empfehlen angebliche Energieberater:innen einen Stromanbieterwechsel und Verbraucher:innen befürchten, dass dieser ungewollt eingeleitet wurde. Bei diesen Anrufen handelt es sich ebenfalls um Betrugsversuche. Grundsätzlich benötigen Stromanbieter die vorherige Einwilligung der Kund:innen, bevor diese zu Werbezwecken anrufen dürfen. Andernfalls sind diese Anrufe rechtswidrig. Die Bundesnetzagentur empfiehlt Zurückhaltung, wenn am Telefon nach der Zählernummer oder dem Zählerstand gefragt wird. Generell sollten am Telefon keine persönlichen Daten preisgegeben werden.
Werden jedoch in Folge dieser Werbeanrufe tatsächlich Verträge abgeschlossen, sind sie in der Regel gültig. Erhalten Sie unerwartet ein Begrüßungsschreiben eines neuen Strom- oder Gasanbieters, sollten Sie vom 14-tägigen Widerrufsrecht Gebrauch machen. Dieses beginnt entweder bei Vertragsabschluss oder sobald Sie ordnungsgemäß über Ihr Widerrufsrecht informiert wurden. Sollten Sie nicht informiert werden, verlängert sich das Widerrufsrecht auf ein Jahr und vierzehn Tage.

Link zum Artikel der VZ: Achtung, Phishing: Keine Verifizierung für Energiepauschale nötig!

Weiterführende Informationen:

Die Regierende Bürgermeisterin informiert zum Thema Energiesparen in Leichter Sprache und mit einem Video in Gebärdensprache:

Verbraucherzentrale
Informationen über das Entlastungspaket, welches die Bundesregierung angekündigt hat. (Sonderzahlungen, Benzinpreissenkung, Energiepreispauschale etc.):

Artikel der Verbraucherzentrale – Entlastungspaket – wie profitiere ich von der Energiepauschale
Beratung der Verbraucherzentrale zu Energiekosten

Schlichtungsstelle Energie – außergerichtliche Streitbelegung

Die Schlichtungsstelle Energie ist eine unabhängige und neutrale Einrichtung zur Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Energieversorgungsunternehmen. Sie wird gemeinsam getragen vom Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. und den Verbänden der Energiewirtschaft. Das Schlichtungsverfahren ist für private Verbraucher kostenfrei

Schlichtungsstelle Energie – außergerichtliche Streitbeilegung