Jahresbericht der Berliner Arbeitsschutzbehörden veröffentlicht

Pressemitteilung vom 17.08.2020

Fast 100.000 Betriebsstätten mit mehr als 1,5 Millionen Beschäftigten stehen in Berlin unter der Aufsicht der Berliner Arbeitsschutzbehörden – der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales sowie des Landesamtes für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin (LAGetSi). Deren Jahresbericht für 2019 ist jetzt veröffentlicht worden. Neben der Auflistung statistischer Daten beschreibt der Bericht auch Bereiche aus dem umfangreichen und vielseitigen Handeln der Arbeitsschutzbehörden unter dem Motto „Ein Auftrag. Ein Ziel. Mehr Arbeitsschutz“.

Elke Breitenbach, Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales: „Arbeitsschutz ist Gesundheitsschutz. Dafür stehen die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber per Gesetz, aber auch im Interesse des Betriebes und seiner Beschäftigten in der Verantwortung. Arbeitsschutz gehört unabdingbar zu Guter Arbeit, denn Arbeit darf nicht krankmachen. Corona hat uns gezeigt, dass wir in der Einhaltung von Schutzbestimmungen nicht nachlassen dürfen, weder in der Prophylaxe noch in der Reaktion auf bekannte oder neue Gefährdungen.“

Das Spektrum der Arbeitsschutzbehörden reicht von der Überwachung der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten an ihren Arbeitsplätzen, der Beurteilung von Gefährdungen und geeigneter Schutzmaßnahmen über den Lärm- und Infektionsschutz der Berlinerinnen und Berliner bis hin zur Kontrolle von Produkten, Geräten und Maschinen inklusive Rolltreppen, Aufzügen, Heizkraftwerken und Gasturbinen sowie der Kontrolle von Ruhezeiten bei Berufskraftfahrern und der Koordinierung des Katastrophenschutzes von Betrieben.

Die Zahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle ist mit 31.685 gegenüber dem Vorjahr nur leicht gestiegen. Neun Arbeitsunfälle endeten tödlich – das sind drei mehr als im Vorjahr. Auch in diesem Berichtsjahr fanden die meisten der tödlichen Unfälle im Zusammenhang mit einem Baugeschehen statt. Bessere Nachrichten für 2020: Bis Ende Juli lag die Zahl der tödlichen Unfälle bei null.

Die Anzahl der Verdachtsanzeigen auf Berufskrankheiten fiel im Vergleich zu 2018 mit 1.926 im Berichtzeitraum 2019 auf 1.225. Knapp 40 Prozent davon wurden als Berufskrankheit anerkannt. Den größten Anteil nehmen nach wie vor Hauterkrankungen ein. Seit dem 1. März 2020 existiert in der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales eine unabhängige Beratungsstelle für Berufskrankheitenverfahren.

Interessierte können den Jahresbericht unter folgender Adresse abrufen: www.berlin.de/sen/arbeit/beschaeftigung/arbeitsschutz/

Unter dieser Adresse ist auch die Pressemappe zu finden.