Kassenärztliche Vereinigungen müssen eine barrierefreie vertragsärztliche Versorgung endlich sicherstellen

Pressemitteilung vom 12.08.2020

Die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung Christine Braunert-Rümenapf teilt mit:

Menschen mit Behinderung müssen endlich einen barrierefreien Zugang zu Arztpraxen, Krankenhäusern sowie anderen medizinischen Versorgungseinrichtungen erhalten. Das fordert die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung Christine Braunert-Rümenapf. Sie engagiert sich mit Mitgliedern verschiedener Organisationen von Menschen mit Behinderungen für ein barrierefreies Gesundheitswesen im Land Berlin. Mit einer gemeinsamen Erklärung hat sie sich zusammen mit den Beauftragten von Bund und Ländern für Menschen mit Behinderungen nun an die Kassenärztlichen Vereinigungen sowie Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, die Landesgesundheitsministerinnen und -minister, die Leistungsträger und die Gesetzgeber mit der Forderung gewandt, den Rechtsanspruch auf barrierefreie medizinische Versorgung für Menschen mit Behinderung bundesweit auch durchzusetzen.

„Die Corona-Pandemie zeigt einmal mehr, wie wichtig der Zugang zu einer guten und umfassenden medizinischen Versorgung ist. Für Menschen mit Behinderung ist die Barrierefreiheit von Arztpraxen, Krankenhäusern und weiteren medizinischen Versorgungseinrichtungen überhaupt Voraussetzung, um die Angebote und Leistungen des Gesundheitswesens in Anspruch nehmen zu können. Die Kassenärztlichen Vereinigungen kommen dem Sicherstellungsauftrag zur barrierefreien vertragsärztlichen Versorgung aber nur unzureichend nach. Dadurch ist das Recht auf freie Arztwahl für Menschen mit Behinderungen nach wie vor nur eingeschränkt umsetzbar. Dieser Zustand ist nicht hinnehmbar.

Die dringend notwendige gesundheitliche Versorgung von Menschen mit Behinderung muss jetzt sichergestellt werden und darf nicht weiter auf die lange Bank geschoben werden. Gerade für diese Menschen kann eine Infektion mit dem Corona-Virus besonders bedrohlich sein.“, so Braunert-Rümenapf.

Bereits seit über sieben Monaten existiert die Verpflichtung, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen die Versicherten im Internet bundesweit einheitlich über die Sprechstunden der Vertragsärzte sowie über die Zugangsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen zur barrierefreien Versorgung informieren. Sie ist im Sozialgesetzbuch V (§ 75 Absatz 1a) festgeschrieben.

Fundstelle der gemeinsamen Erklärung der Beauftragten von Bund und Ländern für Menschen mit Behinderungen:
www.berlin.de/lb/behi/service/veroeffentlichungen/lesenswertes