Keine andere deutsche Metropole ist so grün wie Berlin. In unzähligen Parks und Naturflächen lässt sich die Hektik der Hauptstadt abschütteln. Hierfür stehen allein im Bezirk Lichtenberg nahezu 500 öffentliche Grünanlagen, Spielplätze und Gewässer zur Verfügung. Doch wo viele Berliner und Berlin-Besucher gleichzeitig unterschiedliche Formen der Entspannung suchen, knistert mitunter nicht nur der Grill. Dann kommen die Berliner Ordnungsämter regulierend ins Spiel. „Dafür haben wir unseren ‚Park-Knigge’ – mit dem Grünanlagengesetz“, erzählt Dr. Andreas Prüfer, Bezirksstadtrat, Leiter der Abteilung Wirtschaft und Immobilien im Bezirksamt Lichtenberg. „Neben dem Schutz der Natur gewährleisten wir damit vor allem das harmonische Miteinander aller Besucher.“
Was passiert, wenn sich plötzlich ein Hund ins Parkgetümmel stürzt? Wenn Flammen vom Grill auf Büsche und Sträucher überzugreifen drohen oder laute Party-Musik beim entspannten Sonnenbad stört? Bezirksstadtrat Prüfer: „Solche Vorfälle begegnen den Außendienstmitarbeitern täglich auf ihren Streifzügen. Oder aber sie werden zu Konflikten extra dazu gerufen.“ Das Amt nimmt hier eine wichtige Mediatoren-Funktion ein. Denn dann heißt es: kompetent mit den Bürgern reden, ausgleichen, deeskalieren, Lösungen finden – oder verwarnen. Das Berliner Grünanlagengesetz beschreibt das jeweils richtige Verhalten.
Die Leitung des Ordnungsamts ist auch stets im Kontakt mit anderen Akteuren. So wurden aktuell im Bezirk neue Abstimmungen mit den Wohnungsbaugesellschaften und Anwohnerinitiativen angestoßen, um etwa auch im Bereich des privaten Grüns den Hundekot zu minimieren.
Nicht immer lassen sich schwierige Situationen schnell und unkompliziert lösen. „Uneinsichtiges Verhalten oder schwere Regelverstöße müssen manchmal leider doch mit einer Verwarnung oder einem Bußgeld geahndet werden“, so Prüfer. Das Grillen mit offenem Feuer an nicht dafür vorgesehenen Plätzen wie unter Bäumen oder in der Nähe von Sträuchern kann etwa mehrere tausend Euro kosten. „Das ist durchaus angemessen, denn hier ist tatsächlich Gefahr für Mensch, Tier und Natur in Verzug. In vielen Parks gibt es aber extra dafür ausgewiesene Plätze, an denen die kulinarische Freizeitbeschäftigung ohne Risiko ausgelebt werden kann“, erklärt Bezirksstadtrat Prüfer. „Wir wollen keine repressive Einbahnstraße, sondern suchen nach praktischen Lösungen. Grillplätze, offizielle Hundeauslaufplätze oder etwa die beschilderte Zulassung des Radfahrens in großen öffentlichen Grünanlagen sind Beispiele hierfür“.
Bürger können sich auf diese und andere nützliche Tipps aus dem „Park-Knigge“ – von A wie Abfallbeseitigung über L wie Lärmvermeidung bis Z wie zugelassene Radwege – einstellen: Das Wichtigste aus dem Grünanlagengesetz findet sich online unter www.gesetze.berlin.de.
Bei allen Fragen rund um „Saubere Parks“ können sich die Bürger direkt an die zentralen Anlauf- und Beratungsstellen der Ordnungsämter in den Bezirken wenden.













