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Imagekampagne der Berliner Ordnungsämter 2011

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Bunte Szenen einer Großstadt: Auf Plakaten, Infoflyern und in einem Kinospot, der ab dem 19. Mai in den Kinos der Hauptstadt anläuft, dreht sich alles ebenso farbig und facettenreich illustriert um die Darstellung der verschiedenen Bereiche, in denen rund 1180 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Ordnungsämter für mehr Lebensqualität in den Bezirken sorgen - von sicheren Schulwegen und Straßenfesten über saubere Grünanlagen, ordentliches Parken und freie Fußwege bis hin zu genehmigten Gaststätten, sicheren Lebensmitteln und einem starken Tierschutz.
Oliver Schworck, Bezirksstadtrat und Leiter der Abteilung Bürgerdienste, Ordnungsaufgaben, Natur und Umwelt beim Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg: „Die Ordnungsämter sind mehr als eine Behörde. Neben den Verwaltungstätigkeiten greifen sie an vielen Stellen des Hauptstadtlebens regulierend ein. Ihr Engagement für die Bürger wird durch die neue Kommunikation aktiv nach außen getragen. Wo es bisher etwa für einen Bürger zu einem bestimmten Thema lediglich ein amtliches Merkblatt gab, werden die Infos jetzt einleuchtend strukturiert und illustriert. Anschauliche Faltbroschüren helfen Bürgern bei ihren Anfragen weiter.“
Geregeltes Metropolen-Miteinander - in Zeichnungen, die Spaß machen: In einer spielerisch leichten, sehr verständlichen Bildsprache werden freundlicher Umgang und korrektes Verhalten der Menschen im Alltag der Hauptstadt dargestellt. „Wir wollen positive Bilder schaffen, die vermitteln, dass saubere und sichere Straßen und Parks wesentlich zum Wohlbefinden und zur Sicherheit im Alltagstrubel der Hauptstadt beitragen. Und dass durch rücksichtsvolles Verhalten das Konfliktpotenzial - das eine Großstadt wie Berlin nun einmal automatisch mit sich bringt - deutlich reduziert werden kann“, so Schworck.

Nicht „Das ist verboten“, sondern „So geht’s“ wird in Wort und Bild aufgezeigt. „Damit verzichten wir bewusst auf den ‚erhobenen Zeigefinger‘ und aktivieren die Bürger auf ganz selbstverständliche Art zum Einhalten der ‚Spielregeln‘ und zum rücksichtsvollem Miteinander“, sagt Oliver Schworck.

Oft sind es Faktoren wie Stress und Bequemlichkeit, aber auch Ignoranz und Egoismus, die zu Regelverstößen im Berliner Alltag führen - und mitunter zu gefährlichen Situationen: Sei es, dass ein nicht angeleinter Hund auf einem Spielplatz ein Kind anfällt, dass beim Falschparken auf dem Gehweg ein Fußgänger angefahren wird oder dass der gesellige Abend im Restaurant aufgrund falsch gelagerter Produkte mit einer Lebensmittelvergiftung endet.

Die Berliner Ordnungsämter haben die Sicherheit und Ordnung der Hauptstadt im Blick. In ihrer Funktion als Ordnungsbehörde und zugleich Dienstleistungsverwaltung sind sie Ansprechpartner für alle Bürgerinnen und Bürger der Bezirke.

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Stadtgrün und Stadtmensch im Einklang: Berlin und sein „Park-Knigge“

Keine andere deutsche Metropole ist so grün wie Berlin. In unzähligen Parks und Naturflächen lässt sich die Hektik der Hauptstadt abschütteln. Hierfür stehen allein im Bezirk Lichtenberg nahezu 500 öffentliche Grünanlagen, Spielplätze und Gewässer zur Verfügung. Doch wo viele Berliner und Berlin-Besucher gleichzeitig unterschiedliche Formen der Entspannung suchen, knistert mitunter nicht nur der Grill. Dann kommen die Berliner Ordnungsämter regulierend ins Spiel. „Dafür haben wir unseren ‚Park-Knigge’ – mit dem Grünanlagengesetz“, erzählt Dr. Andreas Prüfer, Bezirksstadtrat, Leiter der Abteilung Wirtschaft und Immobilien im Bezirksamt Lichtenberg. „Neben dem Schutz der Natur gewährleisten wir damit vor allem das harmonische Miteinander aller Besucher.“
Was passiert, wenn sich plötzlich ein Hund ins Parkgetümmel stürzt? Wenn Flammen vom Grill auf Büsche und Sträucher überzugreifen drohen oder laute Party-Musik beim entspannten Sonnenbad stört? Bezirksstadtrat Prüfer: „Solche Vorfälle begegnen den Außendienstmitarbeitern täglich auf ihren Streifzügen. Oder aber sie werden zu Konflikten extra dazu gerufen.“ Das Amt nimmt hier eine wichtige Mediatoren-Funktion ein. Denn dann heißt es: kompetent mit den Bürgern reden, ausgleichen, deeskalieren, Lösungen finden – oder verwarnen. Das Berliner Grünanlagengesetz beschreibt das jeweils richtige Verhalten.

Die Leitung des Ordnungsamts ist auch stets im Kontakt mit anderen Akteuren. So wurden aktuell im Bezirk neue Abstimmungen mit den Wohnungsbaugesellschaften und Anwohnerinitiativen angestoßen, um etwa auch im Bereich des privaten Grüns den Hundekot zu minimieren.

Nicht immer lassen sich schwierige Situationen schnell und unkompliziert lösen. „Uneinsichtiges Verhalten oder schwere Regelverstöße müssen manchmal leider doch mit einer Verwarnung oder einem Bußgeld geahndet werden“, so Prüfer. Das Grillen mit offenem Feuer an nicht dafür vorgesehenen Plätzen wie unter Bäumen oder in der Nähe von Sträuchern kann etwa mehrere tausend Euro kosten. „Das ist durchaus angemessen, denn hier ist tatsächlich Gefahr für Mensch, Tier und Natur in Verzug. In vielen Parks gibt es aber extra dafür ausgewiesene Plätze, an denen die kulinarische Freizeitbeschäftigung ohne Risiko ausgelebt werden kann“, erklärt Bezirksstadtrat Prüfer. „Wir wollen keine repressive Einbahnstraße, sondern suchen nach praktischen Lösungen. Grillplätze, offizielle Hundeauslaufplätze oder etwa die beschilderte Zulassung des Radfahrens in großen öffentlichen Grünanlagen sind Beispiele hierfür“.

Bürger können sich auf diese und andere nützliche Tipps aus dem „Park-Knigge“ – von A wie Abfallbeseitigung über L wie Lärmvermeidung bis Z wie zugelassene Radwege – einstellen: Das Wichtigste aus dem Grünanlagengesetz findet sich online unter www.gesetze.berlin.de.

Bei allen Fragen rund um „Saubere Parks“ können sich die Bürger direkt an die zentralen Anlauf- und Beratungsstellen der Ordnungsämter in den Bezirken wenden.

Hygieneinspekteure auf Tour: Die Mission heißt „Sichere Lebensmittel für Berlin“

Schmutz im Restaurant? Bröckelnder Putz in der Krankenhausküche? Gammelfleisch am Stehimbiss? Die Mitarbeiter der Lebensmittel- und Veterinärsaufsicht checken regelmäßig die hygienischen Zustände überall da, wo Berliner mit Lebensmitteln in Berührung kommen. „Restaurants, Eisdielen, Dönerläden, Imbissbuden, Super- und Wochenmärkte, Bahnhofsbistros und Betriebsküchen sind das Revier der Außendienstmitarbeiter der Berliner Ordnungsämter“, erklärt Oliver Schworck, Bezirksstadtrat und Leiter der Abteilung Bürgerdienste, Ordnungsaufgaben, Natur und Umwelt beim Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg. „Ob Lebensmittel einwandfrei gelagert werden, frisch sind und hygienerechtliche Anforderungen erfüllt werden, kann der Bürger nicht auf Anhieb erkennen. Daher gehen die Außendienstler gezielt in die Küchen und Lagerräume und kontrollieren die Speisen vor Ort.“
Die Lebensmittelkontrolleure vom Amt hören bei ihren Beanstandungen nicht selten Ausreden wie „Die Kühltruhe hat vor zehn Minuten noch funktioniert“, „Die Ware muss schon verdorben geliefert worden sein“ oder „Sonst ist die Küche nicht so schmutzig, heute war es zu stressig, um aufzuräumen“. Wenn es wirklich triftige Ausnahme-Gründe gibt und kein weiterführendes Risiko entstanden ist, sind die „Saubermänner“ vom Amt immer gesprächsbereit. „Sicherlich können die Kontrolleure auch mal ein Auge zudrücken und es bei einer mündlichen Verwarnung belassen. Wenn jedoch für Kunden beim Verzehr eine Gesundheitsgefahr besteht, muss die Ware entsorgt und unter Umständen die Küche oder der Verkaufsstand geschlossen werden“, berichtet Schworck. Klarer Fall – da handelt das Amt streng, aber eindeutig im Interesse der Bürgerinnen und Bürger.

In Berlin müssen jährlich zahlreiche Restaurants wegen mangelnder Hygiene oder unsachgemäßer Lagerung von Lebensmitteln geschlossen werden. Der Bedarf ist gerade in einer Großstadt stets gegeben. Die Mitarbeiter der Veterinär- und Lebensmittelaufsicht sind aber nicht nur Hygienesündern auf der Spur, sondern kümmern sich auch um Fälle, in denen schlechte Lebensmittel bereits krank gemacht haben: „Wenn jemand beispielsweise auf dem Bauernmarkt frische Eier kauft und sich mit Salmonellen vergiftet, kann er sich an die Veterinär- und Lebensmittelaufsicht wenden. Die Mitarbeiter verfolgen die Herkunft der Eier zurück und informieren den Bauern, damit kein weiterer Schaden entsteht“, fasst Oliver Schworck zusammen.

Weitere Informationen können bei den zentralen Anlauf- und Beratungsstellen der Ordnungsämter eingeholt werden oder direkt bei den Berliner Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsämtern. Kontakt unter: Berliner Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsämter

„Amtliche Kneipentour“: Was der Gastwirt darf – und was nicht

Restaurant-Test mal anders: Auf ihren Streifzügen durch die Berliner Gastro-Szene forschen die Außendienstmitarbeiter der Berliner Ordnungsämter nicht nach kulinarischen Hochgenüssen, sondern nach Lokalen, in denen die gesetzlichen Vorschriften rund um die Betreibung einer Gaststätte missachtet werden – oder zum Wohle der Gäste und Anwohner verbessert werden könnten.

Eine der wichtigsten Fragen, denen die Mitarbeiter der Berliner Ordnungsämter bei ihren Kontrollgängen immer wieder nachgehen, lautet: Mit oder ohne Alkohol? Denn: Wer in einer Gaststätte Alkohol ausschenkt, muss dafür eine Genehmigung beim Ordnungsamt des zuständigen Bezirks einholen. Werden keine alkoholhaltigen Getränke verabreicht, handelt es sich um eine sogenannte „Erlaubnisfreie Gaststätte“. In diesem Fall wird lediglich eine Gewerbeanmeldung laut Gewerbeordnung benötigt. Trotz dieser klaren Regelung stellen die Außendienstmitarbeiter bei ihren Checks vor Ort immer wieder fest, dass in Lokalen Alkohol ausgeschenkt wird, obwohl keine Genehmigung dafür vorliegt.

Zu den Aufgaben des Ordnungsamtes gehört es auch, Gäste und Anwohner vor unerlaubtem Zigarettenqualm oder vor zu viel Lärm zu schützen. Stellen die Mitarbeiter Mängel fest, weisen sie die Gastwirte sofort darauf hin. Bei groben Verstößen wie dem Ausschank von Alkohol an Jugendliche oder dem unerlaubten Rauchen müssen die Wirte mit hohen Geldbußen rechnen – bei wiederholter Missachtung von Anordnungen des Ordnungsamts werden weitergehende Maßnahmen geprüft, die auch zur Lokalschließung führen können.

Das Aufgabengebiet der „Restaurant-Tester“ ist vielfältig – Außendienst und Innendienst arbeiten dabei Hand in Hand. Während Erstere vor Ort nach dem Rechten schauen, checken Letztere die vom Außendienst gefertigten Berichte und die täglich eingehenden Anträge der Berliner Gastwirte. Die einen möchten ein Restaurant eröffnen, übernehmen oder erweitern, andere würden gern Spielautomaten in ihrem Imbiss aufstellen. Was der Wirt darf und was nicht, beschreiben beispielsweise Gaststättengesetz oder Spielverordnung. Klar definiert ist etwa, wo und wie viele Spielautomaten fürs Glücksspiel aufgestellt werden dürfen. Um einen Antrag zu genehmigen, ist es oft auch erforderlich erst einmal vor Ort nach „dem Rechten“ zu schauen. Denn neben der Berücksichtigung der Gesetzesgrundlagen muss häufig zwischen den unterschiedlichen Interessen des Wirts und seiner Gäste auf der einen Seite und der Anwohner und Passanten auf der anderen Seite abgewogen werden.

Ganz klar: Berlin lebt auch von seinem Partyimage. Doch der Lust am ausgelassenen Feiern kann nicht zu jederzeit und an jedem Ort nachgegangen werden. Die Ordnungsämter in den Bezirken sind stets bemüht, einen Mittelweg zu finden, der für beide Seiten akzeptabel ist – und vor allem die öffentliche Ordnung und Sicherheit nicht gefährdet.

Zu Fragen rund um den Gaststättenbetrieb geben die Mitarbeiter der Berliner Ordnungsämter jederzeit gern Auskunft. Kontakt: Oliver.Schworck@ba-ts.berlin.de.

Im Formularcenter der Ordnungsämter stehen alle Antragsunterlagen zum Download bereit.

Fußgängerwege den Fußgängern: Bürgersteige als „Schutzzonen“ bewahren

„Oberstes Prinzip: Bürgersteige sind Schutzflächen für Passanten“, erklärt Christian Gräff, Bezirksstadtrat und Leiter der Abteilung Wirtschaft, Tiefbau, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung beim Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf. Schließlich sind die Straßen des Großstadtdschungels voller Gefahren, insbesondere für Kinder, kranke oder ältere Menschen, die weniger mobil sind. Zwischen den Tischen und Stühlen der Straßencafés auf der einen Seite und den parkenden Autos auf der anderen muss der Gehweg frei bleiben, damit sich Fußgänger gefahrlos fortbewegen können.
So viel zur Theorie. In der Praxis sieht es häufig anders aus: „Neben, hinter und vor Tischen, Stühlen und Autos nehmen auch Sonderverkaufsstände, Bepflanzungen, Werbetafeln, Fahrradständer, Briefkästen, Haltestellen, Mülltonnen und Radfahrer Platz auf dem Gehweg in Anspruch. Zick-Zack-Kurse – und Konflikte – sind da vorprogrammiert“, weiß Christian Gräff. Der Außendienst des Ordnungsamts sorgt für geregelte Verhältnisse und findet dort, wo es eng wird, meist schnell eine Lösung: „Klar, dass ein Wirt sein Angebot mit einem großen Aufsteller vor der Tür bewerben möchte. Klar ist aber auch, dass Fußgänger keinem lästigen Hindernislauf ausgesetzt werden dürfen, wenn sie schnell von A nach B wollen. Die Wirte und Einzelhändler sind aber in der Regel einsichtig, wenn die Außendienstler sie aufmerksam machen – und stellen Aufsteller oder Fahrradständer vernünftig gemäß der Sondernutzungserlaubnis um“, schildert Gräff. „Unsere Mitarbeiter bringen die verschiedenen Interessen der Anwohner, Fußgänger und Geschäftsleute so unter einen Hut, dass ihre Bewegungsfreiheit nicht eingeschränkt wird und auch Rollstuhlfahrer und Kinderwagen gefahrlos passieren können.“

Eis und Schnee auf Berlins Straßen können jedoch auch Außendienstler nicht einfach wegargumentieren – aber als Kümmerer vom Dienst die Hauseigentümer dafür sensibilisieren, den Gehweg vor ihrem Haus im Winter sicher für Passanten zu machen. „Wenn der Fußweg zur Eisbahn wird, klingeln unsere Mitarbeiter schon mal beim Hausbesitzer und bitten ihn, Eis und Schnee zu beseitigen“, so Bezirksstadtrat Gräff. Denn: Ein spiegelglatter Gehweg birgt ein hohes Sicherheitsrisiko. Reagiert der Verantwortliche nicht auf die Anweisung des Ordnungsamts und bessert nicht sofort nach, handelt das ansonsten so gesprächsbereite Amt schnellstens zugunsten der Bürger: Der Teil des Gehwegs wird vorübergehend abgesperrt und die Räumung auf Kosten des Eigentümers veranlasst. Auch eine Anzeige bliebe in diesem Fall nicht aus, denn schließlich werden Menschen hier akut gefährdet.

Bei allen Fragen oder Beschwerden zu „Freien Fußwegen“ können sich die Bürger direkt an die zentralen Anlauf- und Beratungsstellen der Ordnungsämter in den Bezirken wenden.

Nachhilfe in der Straßenverkehrsordnung: Der sichere Weg zur Schule

Berliner Eltern sind wählerisch. Insbesondere, wenn es um die Wahl der besten Schule für ihre Sprösslinge geht. Da darf der Weg auch etwas weiter sein und wird zumeist mit dem Pkw zurückgelegt. Die tägliche Massen-Vorfahrt an Berliner Schulen birgt Gefahrenpotenzial – dem die Berliner Ordnungsämter mit ihrer Arbeit zu Leibe rücken.

Hilfe zur Selbsthilfe: In Zusammenarbeit mit der Polizei führen die Kümmerer vom Amt insbesondere zum Schuljahresbeginn verstärkt Check-ups vor Schulen durch – der geregelte Verkehrsbetrieb am Knotenpunkt wird quasi „vorgelebt“. Denn das An- und Abfahren sowie unrechtmäßige Parken auf Gehwegen und Grünstreifen vor Schulen führen zu riskanten Situationen für Schüler und Passanten. Bei ihren Einsätzen vor Ort stellen die Mitarbeiter der Berliner Ordnungsämter immer wieder fest, dass selbst an unübersichtlichen Stellen wie in Kurven oder an Kreuzungen gehalten wird, um die Kinder aus- bzw. einsteigen zulassen. Um noch stärker an die Verantwortung und Selbstkontrolle der Autofahrer zu appellieren, ordnet die Straßenverkehrsbehörde Beschilderungen zu Geschwindigkeitsbegrenzungen an und stellt Dialog-Displays auf, die etwa darauf hinweisen, wenn man zu schnell unterwegs ist.

Kinder und Autofahrer sollten das ABC der sicheren Schulwege gut verinnerlicht haben. Dafür arbeiten auch die Berliner Ordnungsämter. Vor Ort, auf Flyern, in Broschüren und auf den Webseiten der Bezirksämter geben sie wichtige Tipps für mehr Sicherheit auf dem Weg zur Schule. Sie reichen von A wie „angemessene Geschwindigkeit“ über G wie „Gehwegseite zum Aus- und Einsteigen benutzen“ bis hin zu Z wie „Zebrastreifen beachten“.

Learning by doing: Zum Programm an den Grundschulen gehört auch ein Fahrradtraining. Vorteil: Wer Radfahren und Verkehrsregeln sicher beherrscht, ist nicht mehr aufs Auto der Eltern angewiesen. Weniger Fahrzeuge machen den Weg sicherer und schonen die Umwelt. Übrigens, bis zum zehnten Lebensjahr dürfen und sollten Kinder mit dem Fahrrad auf dem Gehweg fahren.

Jährlich verunglücken ca. 1500 Kinder auf Berlins Straßen. Durch ihre Aufklärungskampagnen, dem Erstellen von Schulwegplänen und praktischen Maßnahmen direkt vor Ort möchten die Berliner Ordnungsämter verhindern, dass Kindern im Straßenverkehr und auf ihrem Weg zur Schule etwas zustößt. Denn sie sind besonders gefährdet: Sinnesorgane, Körpergröße und Erfahrungen sind noch nicht so ausgeprägt wie bei Erwachsenen. Kinder können Motorgeräusche oft nicht eindeutig zuordnen, unterschätzen die Geschwindigkeit von herannahenden Autos und haben Mühe, über parkende Fahrzeuge hinweg zu schauen.

Zu Fragen rund um „Sichere Schulwege“ geben die Mitarbeiter der Berliner Ordnungsämter jederzeit gern Auskunft. Kontakt: Oliver.Schworck@ba-ts.berlin.de.

Gut zu Fuß: Parksündern auf der Spur

„Nur mal schnell auf einen Sprung in die Sparkasse“, „Keine Zeit zum langen Suchen“, „Wird schon kein Feuer ausbrechen“ – mit dieser Haltung von falsch parkenden Fahrzeugbesitzern werden die Mitarbeiter der Berliner Ordnungsämter bei ihrer täglichen Arbeit konfrontiert. „Dass aus dem ‚ganz kurz etwas abholen‘ auch ganz schnell eine gefährliche Situation für andere Verkehrsteilnehmer, Passanten oder Anwohner entstehen kann, blenden viele einfach aus“, so Jens-Holger Kirchner, Bezirksstadtrat und Leiter der Abteilung Öffentliche Ordnung beim Bezirksamt Pankow. Parkende Fahrzeuge auf Rad- und Gehwegen, vor Feuerwehrzufahrten, in zweiter Reihe oder hinter einer scharfen Kurve gehören trotz Verbot zum Alltag auf Berlins Straßen, gefährden und müssen geahndet werden. Fazit: Die gefürchteten „Knöllchen“, über die sich jeder gerne aufregt, werden keineswegs leichtfertig vergeben. Sondern um auf den Straßen Berlins das Wohl der Allgemeinheit zu sichern.

Oft ist es nicht nur die Ignoranz der Falschparker, sondern auch ihre Unkenntnis über Sachverhalte der Straßenverkehrsordnung, die zu Regelverstößen führen. „Rechtfertigungen wie ‚Ich dachte, ein Strich im Kreis heißt drei Minuten und zwei Striche sechs Minuten parken‘, zeigen, dass es tatsächlich Menschen mit Führerschein gibt, die Verkehrszeichen nicht richtig deuten können“, so Jens-Holger Kirchner. Das bedeutet ein Risiko für alle – dem die Schutzengel des Parkstreifens, wie die Mitarbeiter mit dem undankbaren Job eigentlich heißen müssten, täglich durch ihre Verwarnungen entgegenwirken.

Der häufigste Verstoß ist das Parken ohne gültigen Parkschein. „Bei der Ausweitung der Parkraumzonen handelt es sich nicht um ‚Abzocke’ – wie es unsere Teams von erzürnten Bürgern oft zu hören bekommen – sondern um eine notwendige Maßnahme, die das urbane Leben bei steigendem Verkehrsaufkommen insbesondere für Anwohner sinnvoll regelt“, erklärt Kirchner. Positive Folgen inklusive: Viele Cafébesucher etwa im Prenzlauer Berg kommen inzwischen lieber mit dem Fahrrad oder öffentlichen Verkehrsmitteln. „Die so entstehenden Parklücken sind ein Segen für die Anwohner“, so Bezirksstadtrat Kirchner. Anlieger erhalten gegen eine Verwaltungsgebühr von 20,40 Euro in den Bürgerämtern der Bezirke eine Anwohnervignette, mit der sie in der entsprechenden Zone rund um die Uhr entgeltfrei parken können.

Ob „Knöllchen“, Abschleppdienst oder mündliche Verwarnung – die Maßnahmen zur Ahndung der Ordnungswidrigkeit sind abhängig von der Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie von der Einsichtigkeit und Kooperationsbereitschaft der Falschparker. Das Bußgeldverfahren wird dann beim Polizeipräsidenten Berlins geführt. Bezirksstadtrat Kirchner: „Bußgeldzahlungen der Parksünder oder mögliche Widersprüche müssen dann auch dort eingehen.“ Neben dem Allgemeinen Ordnungsdienst sind es vor allem die Mitarbeiter der Parkraumüberwachung, die vor Ort für „Ordentliches Parken“ sorgen. Letztere sind auch nur dafür zuständig. Bei anderen Regelverstößen, etwa bei nicht angeleinten Hunden, können die Parkraumkontrolleure zwar darauf aufmerksam machen, eingriffsbefugt ist in diesem Fall aber nur der Allgemeine Ordnungsdienst.

Bei allen Fragen rund ums „Ordentliche Parken“ können sich die Bürger direkt an die zentralen Anlauf- und Beratungsstellen der Ordnungsämter in den Bezirken wenden.

Einsatz im Großstadtdschungel – für Sicherheit von Mensch und Tier

Hunde und Katzen in der Stadtwohnung, Schlangen im Zoogeschäft, Hühner und Milchkühe auf der Grünen Woche, Tiger und Elefanten in der Zirkusmanege, Kutschpferde für die Kremserfahrt: Die Berliner Ordnungsämter wachen über unzählige Tiere – von heimisch bis exotisch –, die in der Stadt zu privaten und gewerblichen Zwecken gehalten werden. Das erfordert Stehvermögen: „Täglich gehen bei den Ordnungsämtern Anzeigen und Beschwerden von genervten, aber auch besorgten Bürgern ein – sei es, dass der Hund des Nachbarn den ganzen Tag lang bellt oder es im Hausflur nach Katzenkot stinkt. Immer wieder werden auch Bedenken geäußert, dass Tiere bei Ausstellungen oder Veranstaltungen nicht artgerecht gehalten werden“, erzählt Oliver Schworck, Bezirksstadtrat und Leiter der Abteilung Bürgerdienste, Ordnungsaufgaben, Natur und Umwelt beim Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg.

Vor Ort heißt es dann Deeskalation betreiben, „wenn die Nachbarn selbst wie Hund und Katze aufeinander losgehen oder die Tierhalter uneinsichtig oder aggressiv auf unsere Mitarbeiter reagieren“, so Schworck. Werden die Mängel nach der Amtsanweisung nicht beseitigt oder treten sie erneut auf, wird ein Ordnungsverfahren eingeleitet. Neben einem Bußgeld kann es auch dazu kommen, dass die Tiere dem Besitzer entzogen werden.

Während die private Tierhaltung in der Regel nach Bürgerbeschwerden überprüft wird, unterliegt die Tierhaltung zu gewerblichen Zwecken vom Zirkus übers Zoogeschäft bis hin zu landwirtschaftlichen und fleischverarbeitenden Betrieben einer strengen und regelmäßigen Kontrolle durch die Veterinär- und Lebensmittelaufsicht der Berliner Ordnungsämter. Ist das Fleisch am Verkaufsstand garantiert frisch, das Frühstücksei frei von Salmonellen? Jeder Verbraucher erwartet zu Recht Sicherheit und Qualität. Doppelt hält besser: Neben gesetzlich verpflichtenden Eigenkontrollen durch Hersteller und Anbieter führen die Ordnungsämter regelmäßig unangemeldete Kontrollen entlang der Wertschöpfungskette durch – vom Stall mit den korrekten Haltungs- und Fütterungsbedingungen über die diversen Weiterverarbeitungs- und Verteilungsprozesse bis hin zur Verkaufstheke.

BSE, Vogelgrippe oder Maul- und Klauenseuche: Zum Schutz von Mensch und Tier sind die Ordnungsämter auch dafür da, Krankheiten zu erfassen und Seuchen zu bekämpfen. „Hier sind wir sehr auf die Mitarbeit und Eigenverantwortung der Tierhalter und Gewerbetreibenden angewiesen. Schon der kleinste Verdacht muss dem Veterinäramt angezeigt werden. Nur so können wir schnell alle Maßnahmen einleiten, um die Ausbreitung zu verhindern“, appelliert Oliver Schworck an alle Tierhalter, aber auch an die Bürger, die „bei Verdachtsmomenten – etwa wenn tote oder kranke Vögel, Schwäne oder Enten aufgefunden werden – unbedingt dem zuständigen Ordnungsamt ihres Bezirks Bescheid geben sollten“.
Kontakt zu den Tierschützern vom Amt lässt sich schnell über die jeweiligen Bürger- bzw. Infotelefone herstellen.

Party von Amts wegen: So wird die Straße ganz offiziell zur Festmeile

Der Countdown läuft – schon rund zwei Monate vorab. Wer ein Straßenfest auf die Beine stellen will, muss frühzeitig klären: Sind Verkaufsstände für Speisen und Alkohol geplant? Wird Musik gespielt? Soll es ein Feuerwerk geben? All das will nicht nur gut organisiert, sondern auch mit viel Vorlauf genehmigt sein. Als zentrale Anlaufstelle steht das Ordnungsamt des zuständigen Bezirks den Veranstaltern mit Rat, Tat – und den nötigen Formularen zur Seite. Denn: Bei einem Straßenfest werden Straßen quasi zweckentfremdet. Wo sonst Autos fahren, stehen dann Buden oder eine Großtanzfläche. Gemeinsam mit Feuerwehr und Polizei prüft das zuständige Ordnungsamt daher zunächst, ob der vorgesehene Ort überhaupt geeignet ist, ob Straßen gesperrt oder Verkehr umgeleitet werden muss.

Gut genehmigt ist halb gewonnen. Sobald das Fest gestattet wurde, geht es hochtourig in die Details. Die professionellen Party-Planer vom Amt arbeiten Hand in Hand mit den Veranstaltern, berücksichtigen dabei die Belange aller Bürger. Sie schauen sich etwa den Lageplan des Areals an und bewerten: Ist die Anordnung der Stände für die Besucherströme günstig und sicher? Welche temporären Verkehrszeichen müssen eingesetzt werden? Gibt es einen Sanitätsdienst und wurde er zentral positioniert? Kann für die Live-Band ein anderer Platz gefunden werden, als gegenüber der Seniorenwohnanlage? Sollte bei besonderer Lärmintensität eine Ausnahmegenehmigung eingeholt werden – weil nach reiflicher Interessensabwägung entschieden wurde, dass das Feuerwerk zur Tradition des allgemein beliebten Kiezfestes einfach dazugehört und die Störgeräusche den Anwohnern daher zugemutet werden können? In dem Fall muss übrigens auch eine Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz eingeholt werden. Oder bei Lasereinsatz die Deutsche Flugsicherung befragt werden.

Der Außendienst des Ordnungsamts unterstützt auch am Tag selbst. Vor Ort kümmert er sich um die Entfernung von Fahrzeugen, die das bunte Treiben durch Falschparken behindern, oder um die Einhaltung der Vorgaben und gesetzlichen Vorschriften wie dem Jugendschutz. Und damit auch wirklich für das „leibliche Wohl“ der Straßenfestbesucher gesorgt wird, prüfen die Mitarbeiter der Veterinär- und Lebensmittelaufsicht die Hygieneanforderungen an den Imbissständen.

Zu Fragen rund um „Sichere Straßenfeste“ geben die Mitarbeiter der Berliner Ordnungsämter jederzeit gern Auskunft. Kontakt: Oliver.Schworck@ba-ts.berlin.de.

Formulare finden Sie im Formularcenter der Ordnungsämter

Alle große Straßen- und Volksfeste in Berlin und Brandenburg auf einen Blick unter Straßen- und Volksfeste .