Führerschein Pflichtumtausch

Frau mit neuem Auto und Führerschein

Alle deutschen Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, sind bis Anfang 2033 in einen EU-Kartenführerschein umzutauschen. Ziel ist es, Führerscheine in der EU einheitlich und fälschungssicher zu machen.

Der stufenweise Pflichtumtausch richtet sich nach dem Geburtsjahr der Führerscheininhabenden. Die letzte Umtauschfrist für 1971 oder später Geborene endete am 19. Januar 2025.

Seit dem Jahr 2025 ändert sich die die Umtauschfolge. Diese richtet sich nunmehr nicht mehr nach dem Geburtsjahr der Inhaberinnen und Inhaber, sondern nach dem Ausstellungsdatum des Führerscheins. Daher erfolgt nun der stufenweise Pflichtumtausch für alle Inhabenden von alten Kartenführerscheinen, die zwischen dem 1. Januar 1999 und dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden sind.

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