Coronavirus
Aktuelle Informationen zum Coronavirus finden Sie auf der Sonderseite der Senatskanzlei
Bitte beachten Sie darüber hinaus die Sonderinformationen unserer Seite: Informationen für Kundinnen und Kunden des LABO
Inhaltsspalte
Fahrerlaubnisse und gewerblicher Kraftverkehr

Auf den folgenden Seiten finden Sie Informationen zu den Dienstleistungen der Fahrerlaubnisbehörde.
Hinweise aufgrund der Corona-Epidemie
Bitte beachten Sie unsere Häufig gestellten Fragen bevor Sie uns kontaktieren. Vielen Dank!
Fristverlängerung bei Prüfstellen
Im Zusammenhang mit der Pandemie des SARS-COVID 2-Virus hat die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz festgelegt, dass mit Wirkung vom 16.03.2020 gem. § 74 Abs. 1 FeV die Frist des § 16 Abs. 3 Satz 7 FeV von zwei Jahren auf zweieinhalb Jahre, die Frist des § 18 Abs. 2 Satz 1 FeV von zwölf Monaten auf 18 Monate, die Frist des § 22 Abs. 5 FeV von zwölf Monaten auf 18 Monate verlängert wird. Diese Regelung gilt bis zum 15.03.2021.
Die 6-monatige Verlängerung wurde zwischen allen Prüfstellen abgestimmt. Informationen zur Durchführung von Prüfungen erhalten Sie bei ihrer Prüfstelle.
Fahrschulen (Ausbildung und Prüfung)
Ab dem 10.01.2021 sind folgende Dienstleistungen untersagt:- Fahrschulunterricht in Theorie und Praxis (auch Online-Unterricht). Ausgenommen hiervon ist Fahrschulunterricht in Theorie und Praxis für Angehörige kommunaler Unternehmen oder staatlicher Stellen zu dienstlichen Zwecken.
- Durchführung von Aufbauseminaren
- Durchführung des verkehrspädagogischen Teils des Fahreignungsseminars
- Jeglicher Publikumsverkehr im Zusammenhang mit dem Fahrschulbetrieb, z.B. Anmeldungen und Beratungen.
- Fahrlehrerausbildungen in anerkannten Fahrlehrerausbildungsstätten
- Fahrlehrerfortbildungen durch anerkannte Träger
- Fahrlehrerprüfungen, ausgenommen Lehrproben
- Berufskraftfahreraus- und -weiterbildungen in anerkannten Ausbildungsstätten/Fahrschulen
- Erste-Hilfe-Schulungen bei anerkannten Stellen nach § 68 FeV, auch Fahrschulen
- Kurse zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung bei anerkannten Stellen nach § 70 FeV
Gemäß Information der Prüfstellen werden theoretische Prüfungen im bisherigen Rahmen unter Beachtung der Hygieneregeln weiterhin durchgeführt. Praktische Prüfungen sind jedoch aktuell nicht möglich.
Informationen für Kundinnen und Kunden
Stand: 12.01.2021
Das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten wird im Bereich der Fahrerlaubnisse, Personen- und Güterbeförderung weiterhin persönliche Kundenkontakte unter Berücksichtigung der SARS CoV 2 Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ermöglichen. Für die persönliche Vorsprache ist zwingend eine vorherige Terminabstimmung erforderlich. Die Hinweise finden sich im Folgendem:
Unter https://www.berlin.de/labo/ können Sie sich über den aktuellen Sachstand informieren.
Grundsätzlich gilt: Zu Ihrem Schutz, also unserer Kundinnen und Kunden, und auch zum Schutz unserer Beschäftigten tragen Sie bitte eine Mund-Nasen-Bedeckung während des Aufenthalts in den Dienstgebäuden des Landesamtes für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten.
Der Dienstbetrieb wird daher wie folgt fortgeführt:
Führerscheinbüro
- Nach einem Verlust Ihres Führerscheins kann im Führerscheinbüro Puttkamerstraße 16-18 ein „Vorläufiger Führerschein“ (Papierdokument) beantragt und ausgestellt werden. Auf Grund der Schutzmaßnahmen ist ein Terminvereinbarung unbedingt notwendig. Bitte nutzen Sie für den Kontakt unser Formular unter: https://www.berlin.de/labo/mobilitaet/fahrerlaubnisse-personen-und-gueterbefoerderung/formular.264669.php
- Liegt Ihr Führerschein zur Abholung in der Fahrerlaubnisbehörde, ist auf Grund der Schutzmaßnahmen, eine Terminvereinbarung unbedingt erforderlich. Bitte nutzen Sie für den Kontakt unser Formular: https://www.berlin.de/labo/mobilitaet/fahrerlaubnisse-personen-und-gueterbefoerderung/formular.264669.php
- Achtung: Bei Umschreibungen eines ausländischen Führerscheines muss vor Übersendung des neuen Kartenführerscheins das Original des ausländischen Führerscheins bei der Fahrerlaubnisbehörde vorliegen (Empfohlen wird die Zusendung mit Nachweis-Einschreiben). Wird die persönliche Vorsprache gewünscht, nutzen Sie bitte unser Formular unter: https://www.berlin.de/labo/mobilitaet/fahrerlaubnisse-personen-und-gueterbefoerderung/formular.264669.php
- Anträge auf Erteilung, Neuerteilung, Umschreibung, Umstellung, Erweiterung und Verlängerung der Fahrerlaubnis oder der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung sind in den Bürgerämter zu stellen. Termine können im Internet oder über das Servicetelefon (115) vereinbart werden.
- Bitte beachten Sie die zur Verfügung gestellten wichtigsten Fragen zu den Themen Fahrerlaubnis und Führerschein
Beantragung von Fahrer-, Unternehmens- und Werkstattkarten
Wenn Sie eine Fahrer-, Unternehmens- und Werkstattkarten benötigen, können Sie über Telefon (030 115 bzw. 030 90269 2300 ) einen Termin vereinbaren. Bitte bringen Sie die von Ihnen vollständig ausgefüllten Antragsformulare zum Termin mit. Die Formulare finden Sie auf der jeweiligen Dienstleistungsseite:
Fahrerkarte
Unternehmenskarte
Werkstattkarte
Personen- und Güterbeförderung
- Anträge sowie andere Unterlagen übersenden Sie bitte grundsätzlich per E-Mail an die Adresse post.fahrerlaubnis@labo.berlin.de oder per normaler Post.
- Eine persönliche Vorsprache ist zur Antragstellung in der Regel nicht erforderlich. Sollten sich zu den von Ihnen eingereichten Unterlagen Nachfragen ergeben, werden sich die zuständigen Mitarbeitenden mit Ihnen in Verbindung setzen. Bitte denken Sie daher daran, stets Ihre vollständigen Kontaktdaten anzugeben.
- • Sollte im Einzelfall eine persönliche Vorsprache erforderlich sein, nutzen Sie bitte das Kontaktformular unter https://www.berlin.de/labo/mobilitaet/fahrerlaubnisse-personen-und-gueterbefoerderung/formular.264669.php für eine Terminvereinbarung. Wir bitten um Verständnis, dass Sie ohne vorab von uns bestätigten Termin nicht in das Dienstgebäude Puttkamer Straße kommen können.
- Bitte beachten Sie die wichtigsten Fragen zu den Themen Personen- und Güterbeförderung
- 21.12.2020 - Neue Gebühren zum 01.01.2021
- 30.11.2020 - Änderung der Prüfungszulassung zur Vermeidung einer Prüfbescheinigung
- 14.08.2020 - Wichtiger Hinweis für alle Fernbusunternehmer
- 07.02.2020 - Ortskundekatalog Berlin 2020
- 02.01.2020 - "B 196" - Klasse B mit Schlüsselzahl 196
- 12.12.2019 - Umsetzung der pädagogisch-qualifizierten Fahrschulüberwachung im Land Berlin
- 02.08.2019 - Aushändigung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF)
- 11.02.2019 - Informationen des BMVI zum Brexit (EN)
- 05.12.2018 - Förderrichtlinie zum Inklusionstaxi Berlin
- 05.11.2018 - Wichtige Hinweise der Fahrerlaubnisbehörde
- 07.08.2018 - Informationsblatt Eventverkehr
- 08.06.2017 - Nutzung von sog. Fiskaltaxameter ist Voraussetzung für Taxenkonzessionierung
- 10.05.2017 - Beschwerden zum unerlaubten Bereithalten von Mietwagen mit auswärtigen Kennzeichen - Stellungnahme des LABO an die Taxenverbände vom 09.05.
- 09.01.2017 - Neufassung der Anordnung über die Taxenaufstellung und Fahrgastaufnahme im Bereich des Flughafens Tegel
- 10.11.2016 - LABO ab sofort nicht mehr Registrierungsstelle für Fiskaltaxameter
- Online-Terminverfahren beim Landesamt für Mess- und Eichwesen Berlin–Brandenburg für Taxen und Mietwagen ab 01.08.2016
Aktuelle Bearbeitungsstände
Die Fahrerlaubnisbehörde informiert zu den aktuellen Bearbeitungszeiten der Antragsarten.
Bitte hier klicken für mehr Informationen
Informationen zur Pflichtumstellung und zum Pflichtumtausch
Informationen zur Pflichtumstellung für Inhaber von Papierführerscheinen
Unsere Kontaktdaten
Es folgt eine Kartendarstellung.Karte überspringen
Ende der Karte.