NS-Verfolgte: Anspruch nach dem BEG

KZ-Häftlinge

Leistungen nach dem Bundesentschädigungsgesetz (BEG)

Das BEG regelte unmittelbar nach dem Zweiten Weltkrieg die Folgen des nationalsozialistischen Unrechts gegenüber den verfolgten Bevölkerungsgruppen. Als Bundesgesetz (Bundesrecht) gilt es für die gesamte Bundesrepublik Deutschland Weitere Informationen

Laufende Entschädigungsleistungen nach dem BEG

Es werden hauptsächlich Rentenleistungen wegen - Schadens an Leben (A-Rente) - Schadens an Körper und Gesundheit (B-Rente) - Schadens im beruflichen Fortkommen (E-Rente / E-Hinterbliebenenrente) gewährt. In Einzelfällen umfasst die Hinterbliebenenversorgung auch Waisenrenten. Weitere Informationen

Einmalige und soziale Entschädigungsleistungen nach dem BEG

Heilverfahren nach dem Bundesentschädigungsgesetz (BEG) Weitere Informationen