Coronavirus
Aktuelle Informationen zum Coronavirus finden Sie auf der Sonderseite der Senatskanzlei
Bitte beachten Sie darüber hinaus die Sonderinformationen unserer Seite: Informationen für Kundinnen und Kunden des LABO
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Standesamt I in Berlin

> Einschränkungen im Dienstbetrieb
Wegen der pandemischen Ausbreitung der Erkrankung COVID-19 ist das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten bemüht, die persönlichen Kundenkontakte möglichst einzuschränken und gleichzeitig die Dienstleistungserbringung vollumfänglich sicherzustellen.
Bitte prüfen Sie, ob eine persönliche Vorsprache im Dienstgebäude zwingend erforderlich ist. Falls Sie nicht sicher sind, dass sich Ihr Anliegen nicht online oder telefonisch zu erledigen lässt, wenden Sie sich bitte zunächst online an uns:
Post.Standesamt1@labo.berlin.de
Grundsätzlich gilt: Zu Ihrem Schutz, also unserer Kundinnen und Kunden, und auch zum Schutz unserer Beschäftigten tragen Sie bitte eine Mund-Nasen-Bedeckung während des Aufenthalts in den Räumen des Standesamts I in Berlin.
> Bestellung von Urkunden / Bescheinigungen über die Namensführung hier
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Auslandsstandesamt
Als Auslandsstandesamt der Bundesrepublik Deutschland nimmt das Standesamt I in Berlin folgende Aufgaben wahr:- Beurkundung von Geburten Deutscher im Ausland, die niemals einen Inlandswohnsitz hatten
- Beurkundung von Sterbefällen Deutscher im Ausland, die zuletzt nicht im Inland wohnhaft waren, sofern der Antragsteller niemals einen Inlandswohnsitz hatte
- Beurkundung von im Ausland geschlossenen Ehen und Lebenspartnerschaften Deutscher, die niemals einen Inlandswohnsitz hatten
- Beurkundung von Geburten und Sterbefällen auf deutschen Seeschiffen
- Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen für Deutsche, die niemals einen Inlandswohnsitz hatten
- Ausstellung von Bescheinigungen zur Begründung einer Lebenspartnerschaft im Ausland für Deutsche, die niemals einen Inlandswohnsitz hatten
- Ausstellung von Bescheinigungen über die Namensführung von Ehegatten, Lebenspartnern und Kindern
- Führung der Konsular- und Kolonialregister
- Führung der beim ehemaligen Standesamt I Berlin (Ost) sowie von den Auslandsvertretungen der DDR in der Zeit von 1948-1990 angelegten Personenstandsbücher
- Führung von deutschen Standesamtsregistern ehemaliger besetzter Gebiete
- Führung des sogenannten Wehrmachtfamilienbuchs (Einträge zu im Ausland geschlossenen Ehen von Angehörigen der ehemaligen deutschen Wehrmacht)
Ersatzstandesamt
Im Rahmen seiner Funktion als Ersatzstandesamt führt das Standesamt I in Berlin eine Register- und Urkundensammlung für die ehemaligen deutschen Gebiete.
Ferner ist das Standesamt I in Berlin zuständig für
- Sammlung der amtsgerichtlichen Todeserklärungs- und Todesfeststellungsbeschlüsse und Aufbewahrung der nach dem Personenstandsgesetz der DDR hinterlegten Beschlüsse über Todeserklärungen und Feststellungen der Todeszeit.
- Das Standesamt I in Berlin ist außerdem zuständig für die Führung der zentralen Verzeichnisse für durch deutsche Standesämter nachbeurkundete und im Ausland erfolgte Eheschließungen, Lebenspartnerschaften, Geburten und Sterbefälle sowie der Verzeichnisse für Erklärungen zur Namensführung, bei denen kein Bezug zu einem inländischen Registereintrag vorhanden ist.
Zuständigkeiten der deutschen Standesämter:
*Hinweise zu den Zuständigkeitsregelungen ab 01.11.2017 finden Sie hier
Information zur Verarbeitung Ihrer Daten im Standesamt
Das Standesamt erfasst Ihre Personenstandsdaten (u. a. Name, Geburtsdatum, Abstammung) in Registern und Akten. Auf dieser Grundlage werden Urkunden und Bescheinigungen ausgestellt sowie Auskünfte erteilt. Verantwortlich für die Verarbeitung der Daten ist das
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten
Standesamt I in Berlin
Schönstedtstr. 5
13357 Berlin
Den Datenschutzbeauftragten des Landesamtes für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten erreichen Sie unter:
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten
Herr Daum
Friedrichstr. 219
10969 Berlin
Mit Fragen und Beschwerden können Sie sich auch an die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit wenden. Diese oder Ihr zuständiger Mitarbeiter im Standesamt erteilt Ihnen auch Auskunft zu Ihren Rechten als betroffene Person nach der Datenschutz-Grundverordnung.
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Die bezirklichen Standesämter finden Sie hier.