Das Landes-Amt für Bürger- und Ordnungs-Angelegenheiten

Herzlich willkommen auf der Internet-Seite vom LABO.

Illustration Amtsgebäude von außen

LABO ist eine Abkürzung.
Sie bedeutet:
Landes-Amt für Bürger- und Ordnungs-Angelegenheiten.
Ein anderes Wort für Angelegenheiten ist: Aufgaben.
Das LABO ist ein Amt für Bürger.
Das LABO gehört zu der Regierung von Berlin.
Es ist ein Büro für die Bürger und Bürgerinnen von Berlin.

Illustration eines grünen Autos

Um diese Sachen kümmert sich das LABO:

Führerscheine und Autos
  • Alles, was mit dem Führerschein zu tun hat.
  • Anmeldungen und Abmeldungen von Autos.
Illustration zwei Menschen am Schreibtisch mit einem beglaubigten Dokument

Beglaubigungen

Für manche Papiere braucht man eine Beglaubigung.
Zum Beispiel für Zeugnisse.
Eine Beglaubigung ist so ähnlich wie eine Bestätigung.
Mit der Beglaubigung kann man beweisen:
Mein Papier ist echt.
Ein Mitarbeiter vom LABO prüft das Papier.
Dann bekommt man einen Stempel.

Illustration einer nummerierten Liste

Das Melde-Register

Jede Stadt in Deutschland hat ein Melde-Register.
Das ist wie eine lange Liste.
Auf der Liste stehen alle Einwohner von der Stadt.
Also jeder, der in der Stadt wohnt.
Wer etwas aus dem Melde-Register wissen will:
Der kann dem LABO einen Brief schreiben.

Zum LABO gehört auch das Standesamt I
Das spricht man so: Standesamt 1.

Illustration Brautpaar
Ein Standesamt hat eine Liste mit wichtigen Informationen über Bürger und Bürgerinnen von einer Stadt. Auf der Liste steht:
  • Welche Kinder neu geboren wurden.
  • Wer geheiratet hat.
  • Wer gestorben ist.
Das Standesamt I heißt auch: Auslands-Standesamt. Das Auslands-Standesamt ist vor allem für Deutsche ohne Wohnung in Deutschland. Diese Deutschen haben nur im Ausland eine Wohnung.
  • Wenn sie ein Kind bekommen
  • oder heiraten
  • oder wenn jemand stirbt:
    Dann kommt das auf die Liste vom Auslands-Standesamt.

Das macht das LABO auch noch:
Hilfe für Opfer vom National-Sozialismus.

Illustration traurige Frau

Der National-Sozialismus war eine Zeit in Deutschland.
In dieser Zeit war die national-sozialistische Partei
die Regierung von Deutschland.
Das war von 1933 bis 1945.
Vor ungefähr 70 Jahren.
Diese Zeit war für viele Leute sehr schlimm.
Die National-Sozialisten haben mit vielen Menschen
Grausames gemacht.

Manche von diesen Menschen leben heute noch.
Sie bekommen als Entschuldigung Geld.
Dafür muss man einen Antrag stellen.
Das LABO bearbeitet den Antrag.

Illustration dreier Bürogebäude

Wo ist das LABO?

Das LABO hat viele einzelne Büros.
Die Büros sind an verschiedenen Orten in Berlin.

Fast alle Büros sind barriere-frei.
Das bedeutet:
Sie kommen dort mit dem Roll-Stuhl überall hin.

Info-Zeichen

Welches Büro sich um welche Sachen und Fragen kümmert:
Das können Sie hier nachschauen:

http://www.berlin.de/labo/dienstleistungsuebersicht/service.29785.php

Sie müssen nach dem Anfangs-Buchstaben von Ihrem Thema suchen.
In die meisten Büros kann man nur mit Termin kommen.

Ende der Übersetzung in Leichter Sprache

Logo der Caritas Augsburg (CAB)

Übersetzung und Prüfung in Leichter Sprache:
CAB Beratungsstelle für Unterstützte Kommunikation

Logo des Fachzentrum für Leichte Sprache

Fach-Zentrum für Leichte Sprache
Telefon: 0821 – 56 06 410
E-Mail: leichte-sprache@cab-b.de
Internet: www.cab-b.de
Zertifiziert nach DIN EN ISO 9001
Mitglied im Netzwerk Leichte Sprache

Bilder: © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung
Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers Atelier Fleetinsel 2013
Qualitätssiegel Leichte Sprache © Netzwerk Leichte Sprache e.V.

Erklärung zur Barriere-Freiheit

Barriere-Freiheit ist ein Recht

Wir wollen unser Internet-Angebot barrierefrei machen.

Barriere-Freiheit bedeutet:
Alle Menschen sollen unser Internet-Angebot leicht nutzen können.
Zum Beispiel:
• Menschen mit einer Seh-Behinderung
• Menschen mit Lern-Schwierigkeiten
Barriere-Freiheit ist ein Recht.

Hier steht das Recht auf Barriere-Freiheit:
Im Gesetz über die barrierefreie Informations- und Kommunikations-Technik Berlin
Die Abkürzung ist BIKTG Bln.

Hier stehen die Regeln für Barriere-Freiheit im Internet:
Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung
Die Abkürzung ist BITV.

Darum gibt es auch diese Seite:

Erklärung zur Barriere-Freiheit.

Wo steht die Erklärung zur Barriere-Freiheit in schwerer Sprache?
1. Unten auf der Seite ist ein hellgraues Feld.
2. Im hellgrauen Feld steht: Digitale Barrierefreiheit.
3. Wählen Sie aus: Digitale Barrierefreiheit.

In der Erklärung zur Barriere-Freiheit steht:

Wie barrierefrei ist dieses Internet-Angebot?

Es gibt 3 Möglichkeiten.

Eine Internet-Seite ist:
1. barrierefrei
2. zum Teil barrierefrei
3. nicht barrierefrei

Unser Internet-Angebot ist zum Teil barrierefrei.

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

Wir haben alle Barrieren aufgeschrieben.
Der Link steht im hellgrauen Feld unten auf der Seite.
Wählen Sie: Digitale Barrierefreiheit
Diese Seite ist in schwerer Sprache.

Wann wurde die Erklärung zur Barriere-Freiheit zuletzt geändert?

Die Barriere-Freiheit für dieses Internet-Angebot muss 1 Mal im Jahr geprüft werden.
Das gilt auch für diese Erklärung.

Das Prüfdatum steht hier:
Diese Erklärung zur Barriere-Freiheit ist vom 11.10.2022
Das Prüfdatum darf nicht älter als 1 Jahr sein.

Die Erklärung zur Barriere-Freiheit ist für alle öffentlichen Stellen Pflicht.
Zum Beispiel für:
• die Polizei
• das Ordnungsamt
• die BVG
Diese Pflicht gibt es seit dem Jahr 2019.

Haben Sie Probleme bei der Nutzung?

Sie wollen unser Internet-Angebot nutzen.
Wenn Sie dabei eine Barriere bemerken,
dann können Sie sich beschweren.

Melden Sie es uns, wenn Sie zum Beispiel:
• etwas nicht lesen können
• etwas nicht verstehen
• die Bedienung zu schwer ist
Wir unterstützen Sie gerne.

Hier ist der Kontakt für Ihre Beschwerde:
Unten auf der Seite im hellgrauen Feld.
Wählen Sie aus: Digitale Barrierefreiheit.
Diese Seite ist in schwerer Sprache.
Im Abschnitt 5 stehen E-Mail-Adresse und Telefon-Nummer.

Ansprechperson Barrierefreiheit LABO:
Name: Frau Schwiegershausen
E-Mail: Barrierefreiheit@labo.berlin.de
Telefon: 030 90269 1111

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• wenn Sie mit dem Ergebnis nicht zufrieden sind

Wenden Sie sich dann an diese Stelle:

Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit
Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport
Abteilung 5
Postanschrift:
Klosterstr. 47
10179 Berlin
Telefon: 030 90 223 15 25
E-Mail: Landesbeauftragte-Digitale-Barrierefreiheit@SenInnDS.berlin.de