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Gewerbliche Personenbeförderung

Genehmigungen nach dem Personenbeförderungsgesetz / dem Rettungsdienstgesetz

Genehmigungen nach dem Personenbeförderungsgesetz und dem Rettungsdienstgesetz für Taxen, Mietwagen, Krankenkraftwagen sowie im Linien- bzw. Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen (Konzessionen)
Hinweis:
Antragstellung kann nur durch persönliche Vorsprache erfolgen (gilt nicht für den Bereich Omnibusse).
Informationen zu
Telefonische Auskünfte
Für telefonische Auskünfte stehen Ihnen die Mitarbeiter/innen unter den nachstehenden Telefonnummern zur Verfügung:

Antragsbearbeitung / Fahrzeugabnahme:
90269 - 2474 / - 2481 / - 2484 / - 2485
  
Linienverkehr mit Kraftomnibussen:
90269 - 2479

Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen
90269 - 2480

Kontakt

Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten
- Führerscheinbüro -
Puttkamerstr. 16-18
10958 Berlin
Telefon: (030) 90269-2300
Fax: (030) 90269-2399

Wo müssen Sie hin?

Informationen der IHK: