Gewerbliche Personenbeförderung
Genehmigungen nach dem Personenbeförderungsgesetz / dem Rettungsdienstgesetz
Genehmigungen nach dem Personenbeförderungsgesetz und dem Rettungsdienstgesetz für Taxen, Mietwagen, Krankenkraftwagen sowie im Linien- bzw. Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen (Konzessionen)
Hinweis:
Antragstellung kann nur durch persönliche Vorsprache erfolgen (gilt nicht für den Bereich Omnibusse).
Für telefonische Auskünfte stehen Ihnen die Mitarbeiter/innen unter den nachstehenden Telefonnummern zur Verfügung:
Antragsbearbeitung / Fahrzeugabnahme:
90269 - 2474 / - 2481 / - 2484 / - 2485
Linienverkehr mit Kraftomnibussen:
90269 - 2479
Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen
90269 - 2480