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Fahrerlaubnisse und gewerblicher Kraftverkehr

Informationen zur Fahrerlaubnis auf Probe

Maßnahmen im Rahmen der Fahrerlaubnis auf Probe
Da Fahranfänger überdurchschnittlich an Unfällen beteiligt sind, werden sie durch den Gesetzgeber in besonderer Weise beobachtet. Dazu zählen folgende Maßnahmen:
  • Schon bei dem ersten schwerwiegenden Verstoß oder bei zwei weniger schwerwiegenden Verstößen gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen wird eine Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) angeordnet. Gleichzeitig verlängert sich die Probezeit um zwei Jahre. Durch die angeordnete Teilnahme an einem ASF kann man keine Punkte abbauen. Ist der Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe der Anordnung an einem Aufbauseminar teilzunehmen nicht nachgekommen, ist die Fahrerlaubnis zu entziehen.
  • Wird nach Teilnahme an einem Aufbauseminar der Fahrerlaubnisbehörde eine weitere schwerwiegende Auffälligkeit oder zwei weitere weniger schwerwiegende Auffälligkeiten bekannt, erfolgt eine schriftliche Verwarnung und die Empfehlung, (freiwillig) innerhalb von zwei Monaten (Zweimonatsfrist) an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen.
  • Sollte der Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe nach Ablauf der für die Teilnahme an einer verkehrpsychologischen Beratung eingeräumten Frist (Zweimonatsfrist) erneut eine weitere schwerwiegende Auffälligkeit oder zwei weniger schwerwiegende Auffälligkeiten innerhalb der Probezeit begangen haben, ist ihm, ohne Ermessensspielraum zu haben, die Fahrerlaubnis zu entziehen. Eine eventuelle Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung führt zu keiner veränderten Sachlage.
  • Begeht der Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe innerhalb der Restprobezeit nach Neuerteilung der Fahrerlaubnis (der Neuerteilung geht ein behördlicher oder gerichtlicher Entzug der Fahrerlaubnis innerhalb der Probezeit voraus) erneut eine schwerwiegende Auffälligkeit oder zwei weniger schwerwiegende Auffälligkeiten, wird in der Regel eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet.
Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF)


Voraussetzung:

  • Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe (FaP)
  • Anordnung durch die Verwaltungsbehörde
Durchführung:
  • Gruppensitzung mit mind. 6 bis 12 Teilnehmern
  • 4 Sitzungen zu je 135 Minuten innerhalb von 2 – 4 Wochen
  • Fahrprobe von 30 Minuten mit einem Fahrzeug der Klasse mit dem der Verstoß begangen wurde
Es sind bei begründetem Antrag an die Fahrerlaubnisbehörde nach Genehmigung auch Einzelseminare möglich.

Ein Aufbauseminar kann in jeder Fahrschule, die über eine entsprechende Seminarerlaubnis verfügt, absolviert werden. Ein Seminar darf jedoch erst stattfinden, sofern mindestens 6 Teilnehmer vorhanden sind. Informieren Sie sich daher unverzüglich bei der von Ihnen gewählten Fahrschule, ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, damit Sie die Teilnahme an dem angeordneten Seminar innerhalb der Ihnen gesetzten Frist nachweisen können. Um sich über Aufbauseminare zu informieren, können Sie sich im Internet unter www.fahrlehrerverband-berlin.de oder telefonisch unter der Rufnummer 75 49 18 0 an den Fahrlehrer-Verband Berlin e.V. wenden.

Ein Punkteabbau ist durch das angeordnete ASF nicht möglich. Siehe hierzu Verkehrspsychologische Beratung.

Verkehrspsychologische Beratung
Durchführung:
Die Beratung findet als Einzelgespräch statt und kann gegebenenfalls durch eine Fahrprobe ergänzt werden, wenn der Berater dies für erforderlich hält. Der Betroffene erhält eine Bescheinigung zur Vorlage bei der Fahrerlaubnisbehörde. Wird die Teilnahmebescheinigung über eine derartige Beratung innerhalb von drei Monaten nach Beendigung der Beratung bei der Fahrerlaubnisbehörde vorgelegt, so wird ein Rabatt von zwei Punkten gewährt. Eine Aufstellung der verkehrspsychologischen Berater im Land Berlin ist der Verwarnung beigefügt.
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Verkürzung der Probezeit



Bei erstmaligem Erwerb der Fahrerlaubnis wird diese nur mit bestimmten Auflagen innerhalb der Bewährungszeit von zwei Jahren erteilt. Wird der Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe (FaP) in dieser Zeit mit einem schwerwiegenden Verstoß oder zwei weniger schwerwiegenden Verstößen gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen auffällig, verlängert sich die Probezeit um weitere zwei Jahre. Um die Probezeit von zwei Jahren auf ein Jahr zu verkürzen, kann man freiwillig an einem Fortbildungsseminar teilnehmen.
Die Verkürzung der Probezeit um ein Jahr ist auch möglich, wenn Ihre Probezeit schon um zwei Jahre verlängert wurde.
Wenn die Vorlage der Teilnahmebescheinigung an einem Fortbildungsseminar (bei verlängerter Probezeit) nach mehr als drei Jahren erfolgt, endet die Probezeit zum Zeitpunkt der Vorlage.

Voraussetzung zur Teilnahme:

  • Inhaber einer Fahrerlaubnis mind. der Klasse B
  • Am Tag des Beginns des Seminars mind. sechs Monate im Besitz der Fahrerlaubnis
  • Teilnahme nur am Wohnort
Durchführung:

  • Gruppensitzung mit 6 bis 12 Teilnehmern
  • 3 Sitzungen zu je 90 Minuten
  • eine Übungs- und Beobachtungsfahrt von 60 Minuten
  • praktische Sicherheitsübung von 240 Minuten
Wo und wann:
Ein Aufbauseminar kann in jeder Fahrschule, die über eine entsprechende Seminarerlaubnis verfügt, absolviert werden. Ein Seminar darf jedoch erst stattfinden, sofern mindestens 6 Teilnehmer vorhanden sind. Informieren Sie sich daher unverzüglich bei der von Ihnen gewählten Fahrschule, ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, damit Sie die Teilnahme an dem angeordneten Seminar innerhalb der Ihnen gesetzten Frist nachweisen können.Um sich über Aufbauseminare zu informieren, können Sie sich im Internet unter www.fahrlehrerverband-berlin.de oder telefonisch unter der Rufnummer 75 49 18 0 an den Fahrlehrer-Verband Berlin e.V. wenden.

Kontakt

Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten
- Führerscheinbüro -
Puttkamerstr. 16-18
10958 Berlin
Telefon: (030) 90269-2300
Fax: (030) 90269-2399