Fahrerlaubnisse und gewerblicher Kraftverkehr
Ersterteilung einer Fahrerlaubnis
Erforderliche Unterlagen:
Ersterteilung der Fahrerlaubnis der Klassen A1, A beschränkt, A, B, BE, M, S, L oder T
- Personalausweis bzw. Pass
- Lichtbild (Biometrisches Foto, siehe hierzu die Foto-Mustertafel)
- Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
- Nachweis der Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen
- Angabe der Fahrschule (Name des Inhabers und Anschrift), bitte beachten Sie den unten stehenden Hinweis.
- Angabe zum Erhalt des Kartenführerscheins, bitte beachten Sie den unten stehenden Hinweis
Erteilung der Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E
Ein Antrag auf Ersterteilung der genannten Klassen ist nur möglich, wenn gleichzeitig die Klasse B beantragt wird.
- Personalausweis bzw. Pass
- Lichtbild (Biometrisches Foto, siehe hierzu die Foto-Mustertafel)
- Bescheinigung über Ausbildung in Erster Hilfe
- Für die Klassen D1, D, D1E, DE: Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde (Belegart "O"; kann bei jedem Bürgeramt in Berlin beantragt werden)
- Angabe der Fahrschule (Name des Inhabers und Anschrift), bitte beachten Sie den unten stehenden Hinweis.
- Angabe zum Erhalt des Kartenführerscheins, bitte beachten Sie den unten stehenden Hinweis.
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens (nicht älter als 2 Jahre)
- Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung (nicht älter als 1 Jahr)
- Für die Klassen D1, D, D1E, DE: Funktions- und Leistungstest (nicht älter als 1 Jahr)
Hinweise zu den ärztlichen Untersuchungen und Untersuchungs-Formulare als Download
| Dienstleistung |
Gebühren (Euro) |
| Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis der Klassen A1, A, B, BE, C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E oder T |
43,40 |
| Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis der Klassen S, M oder L |
42,60 |
| 01.01.2002 |
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Allgemeine Informationen
Mit dem Datum auf der schriftlichen Prüfungszulassung beginnt die Zwölfmonatsfrist für die erfolgreiche Ablegung der theoretischen Prüfung.
Die Fahrerlaubnis wird Ihnen erstmalig auf Probe erteilt. Das bedeutet, dass bereits ein während der zweijährigen Probezeit begangener und im KBA eingetragener Verkehrsverstoß zur Anordnung der Teilnahme an einem Nachschulungskursus für verkehrsauffällige Fahranfänger führt.
Angabe der Fahrschule
Sollten Sie sich bei Antragstellung noch nicht für eine Fahrschule entschieden haben, können Sie diese Angabe an die Fahrerlaubnisbehörde nachreichen.
Angabe zum Erhalt des Kartenführerscheins
Ab 01.07.2010 wird die Fahrerlaubnis nach Bestehen der Fahrerlaubnisprüfung durch die Aushändigung eines vorläufigen Nachweises der Fahrberechtigung (kurz VNF) erteilt.
Der Kartenführerschein (KFS) wird erst nach Bestehen der Prüfung hergestellt.
Damit vermeidet das Land Berlin unter anderem die Herstellung überflüssiger KFS und ermöglicht den Fahrerlaubnisbewerbern, durch Beschleunigung des Antragsverfahrens zügig die Prüfungszulassung zu erhalten.
Der KFS bleibt jedoch von hoher Bedeutung, da er als Nachweisdokument für Fahrten ins Ausland und vor allem nach Ablauf des befristeten VNF für das Führen von Kraftfahrzeugen unverzichtbar ist. Der VNF ist in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis grundsätzlich als Nachweis drei Monate gültig.
Das Land Berlin bietet zwei Varianten zum Erhalt des KFS an:
Direktversand durch die Bundesdruckerei (4,85 € Zusatzkosten)
Zusendung durch die Fahrerlaubnisbehörde per einfacher Post
Bei Interesse an einem schnellen Erhalt des KFS oder bei Planung einer Auslandsfahrt wird dringend empfohlen, die erste Variante (Direktversand) zu wählen.
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