Reisepass beantragen
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Leistungsbeschreibung
Ein Reisepass setzt den/die Passinhaber/in in die Lage, unter Berücksichtigung der jeweiligen Einreisevorschriften, in ein Land seiner Wahl zu reisen.
Die Bundesrepublik Deutschland hat als eines der ersten EU-Länder den elektronischen Reisepass (kurz: ePass, auch als Euro-Pass bekannt) mit biometrischen Daten eingeführt. Hier sind auf einem Chip personen- und dokumentenbezogene Daten und so genannte biometrische Daten (das Lichtbild und zwei Fingerabdrücke) gespeichert.
Die Gültigkeitsdauer des ePasses beträgt für Personen bis zum 24. Lebensjahr sechs Jahre;
für Personen über 24 Jahre zehn Jahre.
Sollten Sie kurzfristig einen Reisepass benötigen, besteht die Möglichkeit einen Expresspass zu beantragen, der innerhalb von 3 Werktagen geliefert wird.
Für Vielreisende bietet sich die Beantragung eines ePasses mit 48 Seiten an.
Weitere Dienstleistungen zum Thema
Voraussetzungen
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Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit
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Persönliche Vorsprache ist in jedem Fall erforderlich
Der Passbewerber muss bei der Antragstellung anwesend sein.
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Für Minderjährige
ist der Antrag vom gesetzlichen Vertreter zu stellen. Das sind in der Regel beide Elternteile, wenn sie miteinander verheiratet sind.
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Sie sind in Berlin mit einer Wohnung angemeldet
Wenn Sie in Berlin mit Nebenwohnung angemeldet sind, ist für die Ausstellung des Reisepasses die Zustimmung der Passbehörde am Ort Ihrer Hauptwohnung notwendig; sie wird vom Bürgeramt eingeholt.
Erforderliche Unterlagen
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1 biometriefähiges Lichtbild neuester Zeit
Beachten Sie die Fotomustertafel der Bundesdruckerei. Für den Reisepass dürfen nur biometrietaugliche Fotos verwendet werden.
> Hinweis: Gehören Sie als Antragstellerin/Antragsteller einer Religionsgemeinschaft an, die ihren Mitgliedern das Tragen einer Kopfbedeckung vorschreibt, müssen sie bei der erstmaligen Beantragung eine entsprechende Erklärung abgeben.
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Staatsangehörigkeitsabfrage
Nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Passgesetzes (PassVwV; siehe unter Rechtsgrundlagen) sind Passbewerberinnen und Passbewerber bei der Beantragung eines Passes zum Bestehen bzw. Fortbestehen der deutschen Staatsangehörigkeit zu befragen.
Der hierfür notwendige Vordruck wird bei Antragstellung im Bürgeramt bereitgehalten.
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Alter Reisepass
ist nur erforderlich, wenn der Reisepass noch nicht durch eine Passbehörde entwertet wurde
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Personalausweis
soweit bisher kein Reisepass vorhanden ist
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Geburtsurkunde / Auszug aus dem Familienbuch
Die Vorlage Urkunde kann nur erforderlich werden,
- wenn Sie bisher keinen Personalausweis oder Reisepass besessen haben oder
- wenn Abweichungen mit Eintragungen im Melderegister festgestellt werden.
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Ggf. Einverständniserklärung eines nicht anwesenden gesetzlichen Vertreters
Soweit beide Elternteile sorgeberechtigt sind, nicht voneinander getrennt leben und ein Elternteil bei der Antragstellung nicht anwesend ist, muss eine schriftliche Einverständniserklärung des nicht anwesenden Elternteils vorgelegt werden.
Gebühren
Die Verwaltungsgebühr beträgt
59,00 EUR
Vor Vollendung des 24. Lebensjahres beträgt die Verwaltungsgebühr
37,50 EUR
> Hinweis: Bei Antragstellung am Ort der
Nebenwohnung verdoppelt sich die Gebühr.
- Der Zuschlag für einen Expressantrag beträgt 32 EUR
- Der Zuschlag für einen 48-Seiten-Pass beträgt 22 EUR
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
ePässe werden durch die Bundesdruckerei hergestellt.
Die Auslieferung
- eines Passes (auch mit 48 Seiten) dauert ca. 3-4 Wochen; Ihr Bürgeramt kann Ihnen hier keinen genauen Liefertermin zusagen
- eines Expresspasses dauert max. 3 Werktage, wenn der Antrag bis 11 Uhr im Bürgeramt gestellt worden ist
Publikationen
Weiterführende Links
Zuständige Behörden
Diese Dienstleistung können Sie bei allen Berliner Bürgerämtern in Anspruch nhehmen.
Weitere zuständige Behörden für diese Dienstleistung im zentralen Verwaltungsservice anzeigen.