- Sie sind innerhalb der Stadt in eine neue Wohnung umgezogen
oder
- Sie sind aus einer anderen Gemeinde in Deutschland neu nach Berlin gezogen
oder
- Sie sind aus dem Ausland nach Berlin gezogen.
Innerhalb von
14 Tagen nach Ihrem Einzug müssen Sie sich nun bei der Meldebehörde anmelden.
Eine Ausnahme von dieser Meldefrist besteht nur dann, wenn Sie sich besuchsweise vorübergehend bis zu zwei Monate in Berlin aufhalten
oder wenn Sie mit einer Wohnung in Deutschland angemeldet sind und Ihr Aufenthalt übersteigt sechs Monate nicht.
Diese Anmeldung können Sie bei einem der über 40 Berliner Bürgerämter erledigen; Sie erhalten eine Meldebestätigung.
Bitte beachten Sie auch die weiterführenden Hinweise.
- Hinweis für Studierende, die sich erstmalig in Berlin anmelden: wenn Sie als Studierender einer staatlichen und staatlich anerkannten Hochschule in Berlin hier Ihre Hauptwohnung anmelden, können Sie ggf. ein Begrüßungsgeld erhalten. (Das Formular als Download siehe unten.)