Besondere Geschäftsbedingungen bürgeraktiv Berlin - Kooperationsvereinbarung

1. Grundlagen der Kooperation

Der Kooperation liegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der BerlinOnline Stadtportal GmbH & Co. KG für das Internet-Portal des Landes Berlin unter www.berlin.de zugrunde. Einzelheiten zum Angebot “Visitenkarte/ Veranstaltungskalender” von bürgeraktiv Berlin sind in den folgenden “Besonderen Geschäftsbedingungen bürgeraktiv Berlin” geregelt, wobei diese Besondere Geschäftsbedingungen vorgehen, wenn sie von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen. Auf Seiten der Kooperationspartner entgegenstehende Geschäftsbedingungen oder Abänderungen dieser Bedingungen werden nicht akzeptiert.

2. Gegenstand und Umfang der Kooperation - Visitenkarte/ Veranstaltungskalender

a.Das Bürgerportal “bürgeraktiv Berlin” bietet in Berlin ansässigen nichtkommerziellen, bürgerorientierten Initiativen, Institutionen, Vereinen und Verbänden (im Folgenden: Einrichtungen), die Möglichkeit, sich mit Daten in einem vorgegebenen Rahmen (Visitenkarte) unter www.berlin.de/buergeraktiv unentgeltlich zu präsentieren und ihre öffentlichen Veranstaltungen im bezirklichen Veranstaltungskalender auf der Internetplattform des Landes Berlin unter www.berlin.de bekannt zu machen.

b.Das Angebot steht nur nichtkommerziellen Einrichtungen offen, die sich mit einem Informations- und Diensteangebot an die Bürgerinnen und Bürger wenden bzw. sich für die besonderen Belange von Bürgern einsetzen.

c.Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an Einrichtungen aus Berlin. Sie müssen über eine Berliner Adresse verfügen real unter dieser Adresse ansässig sein und ihren Wirkungskreis in der Stadt haben.

d.Die Möglichkeit der Teilnahme am Veranstaltungskalender ist an die Erstellung und Pflege einer Visitenkarte gebunden.

e.Das Angebot begründet keinen Rechtsanspruch auf Veröffentlichung einer Visitenkarte. Der Zugang zu einer Visitenkarte begründet keinen Rechtsanspruch auf eine Beteiligung am Veranstaltungskalender.

f.Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. “bürgeraktiv Berlin” behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.

3. Zustandekommen und Ablauf der Kooperation

a.Die Einrichtung muss das Eintragungsformular vollständig ausfüllen und freigeben (Pflichtfelder sind besonders gekennzeichnet). Dabei müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Die eingetragenen Inhalte dürfen nicht wahrheitswidrig sein.
  • Die eingestellten Inhalte ebenso wie die Ziele der einstellenden Einrichtung dürfen nicht gegen rechtliche Bestimmungen verstoßen.
  • Sie dürfen andere Menschen nicht diskriminieren oder in ihrer Würde, ihrem sittlichen Empfinden oder ihrer religiösen Überzeugung nachhaltig verletzen.
  • Sie dürfen Gewalt nicht verherrlichen oder zur Gewaltanwendung aufrufen.
  • Für fremdsprachliche Eintragungen – außer englisch und französisch – muss der Redaktion eine authentische und bei späteren Veränderungen laufend aktualisierte Übersetzung ins Deutsche bereitgestellt werden.
  • Es muss im Sinne des Medienstaatsvertrages § 6 ein verantwortlicher Ansprechpartner genannt und erreichbar sein (bei juristischen Personen zusätzlich der Vertretungsberechtigte).

b.Die ausgefüllten und vom der Einrichtung freigegebenen Visitenkarten werden nach Prüfung der genannten Bedingungen erstmalig von der Redaktion “bürgeraktiv Berlin” freigeschaltet.

c.Der Kooperationspartner erhält mit Freischaltung seiner Visitenkarte die Zugangsdaten für seinen Visitenkarten-Account, womit er zukünftig die Visitenkarte und die Eingabemaske für den Veranstaltungskalender selbständig ausfüllen und pflegen kann.

d.Eingaben und Änderungen an den Visitenkarten werden nach Freischaltung durch die jeweilige Einrichtung sofort und unmittelbar im Internet sichtbar. Eingaben und Änderungen im Veranstaltungskalender werden zeitnah von der Redaktion “bürgeraktiv Berlin” durchgestellt. Eventuell erforderliche redaktionelle Änderungen werden mit der Einrichtung abgesprochen.

e.Die Annahme der Kooperationsvereinbarung durch “bürgeraktiv Berlin” ist erfolgt, wenn die Accountdaten übermittelt worden sind oder die Visitenkarte online gestellt, also auf www.berlin.de/buergeraktiv sichtbar ist. Der Kooperationspartner verzichtet auf eine förmliche Auftragsbestätigung.

4. Beendigung der Kooperation

a.Jede Einrichtung kann ihre Visitenkarte unter Benachrichtigung der Redaktion und eventuell verbundener Linkpartner jederzeit und ohne Angabe von Gründen löschen.

b.Eine Visitenkarte oder die Verbindung zum Veranstaltungskalender kann ohne weitere Rücksprache durch die Redaktion von “bürgeraktiv Berlin” gelöscht werden, wenn
  • die Einrichtung im laufenden Betrieb, z.B. durch Änderung an den Inhalten, gegen einen der vorab genannten Punkte verstößt.
  • Im Nachhinein bekannt wird, dass die Einrichtung in ihrer Zielsetzung gegen einen der vorgenannten Punkte verstößt.
  • die genannte Kontaktstelle auf Ansprache der Redaktion innerhalb von zwei Wochen nicht reagiert.
  • Aufforderungen der Redaktion auf inhaltliche Aktualisierung oder Reparatur technischer Mängel nicht innerhalb von zwei Wochen nachgekommen wird.
  • eine Einrichtung ihre Visitenkarte oder den Veranstaltungskalender in anderer Weise missbräuchlich benutzt.

c.Die Löschung einer Visitenkarte bedeutet in beiden Fällen auch die Löschung aller Daten der jeweiligen Einrichtung im Veranstaltungskalender.

5. Schlussbestimmungen

Sollte eine oder sollten mehrere Klauseln dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so verpflichten sich die Kooperationspartner, statt der unwirksamen Klausel eine dem tatsächlich Gewollten möglichst nahe kommende, rechtlich aber wirksame Klausel zu vereinbaren. Gleiches gilt im Falle einer regelungsbedürftigen Lücke. Die Rechtswirksamkeit der übrigen Vereinbarung wird von einer Unwirksamkeit einzelner Klauseln nicht berührt.

Stand: 28. Oktober 2003