Die schulärztliche Untersuchung ist gesetzlich vorgeschrieben, Voraussetzungen. Mindesalter 5 Jahre. Die Untersuchung findet vor der Einschulung des Kindes statt. Ihr Kind muss in der Grundschule angemeldet worden sein. Erforderliche Unterlagen. Untersuchungsheft (gelbes Heft) Impfausweis. wenn vorhanden Brille, Hörgeräte. plus