Umschreibung eines zugelassenen Gebrauchtfahrzeuges mit Berliner Kennzeichen auf einen anderen Halter. Fahrzeuge, die schon einmal zugelassen waren, gelten als Gebrauchtfahrzeuge. Es besteht die Möglichkeit, dem Fahrzeug gebührenpflichtig ein Kennzeichen ihrer Wahl zuzuteilen - vorausgesetzt, das Kennzeichen ist frei und verfügbar. plus