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Informationen zur Anforderung von Urkunden


Die Erteilung von Personenstandsurkunden kann nach § 62 Personenstandsgesetz nur von Personen verlangt werden, auf die sich der Registereintrag bezieht, sowie von deren Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen. Beim Geburtenregister und Sterberegister reicht die Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses aus, wenn der Antrag von einem Geschwister oder Halbgeschwister gestellt wird.

Andere Personen haben nur dann ein Recht auf Einsicht in einen Registereintrag, auf Durchsicht von Registereinträgen und auf Erteilung von Personenstandsurkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen. Das heißt, diese Personen müssen erläutern, warum für sie die Kenntnis der Personenstandsdaten eines anderen zur Verfolgung von Rechten oder zur Abwehr von Ansprüchen erforderlich ist. Der Wunsch nach Familienforschung begründet kein rechtliches Interesse.
Ein berechtigtes Interesse reicht wiederum aus, wenn seit dem Tod des zuletzt verstorbenen Beteiligten 30 Jahre vergangen sind.
Antragsbefugt sind über 16 Jahre alte Personen.

Das Standesamt I in Berlin kann Personenstandsurkunden nur ausstellen, wenn

  • sich die Personenstandsfälle außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ereignet haben und das entsprechende Ereignis beim Standesamt I in Berlin auch tatsächlich beurkundet ist,

  • eine Beurkundung in der hier geführten Register- und Urkundensammlung aus den ehemaligen deutschen Ostgebieten vorliegt oder auch in den vom Standesamt I in Berlin fortgeführten Konsular- und Kolonialregistern,

  • ein Eintrag im ab 2009 geführten Lebenspartnerschaftsregister besteht.


Kirchenbücher werden beim Standesamt I in Berlin nicht aufbewahrt.

Auskünfte über den Verbleib dieser Unterlagen können daher möglicherweise – je nach Konfession – folgende Stellen erteilen:


  • Evangelisches Zentralarchiv, Bethaniendamm 29, 10997 Berlin www.ezab.de(Externer Link)

  • Katholisches Kirchenbuchamt des Verbandes der Diözesen Deutschlands, Kaiserstr.161, 53113 Bonn

  • Archiv der Jüdischen Gemeinde zu Berlin, Oranienburger Str.28-30, 10117 Berlin.


Personenstandsurkunden aus dem Inland und aus Berlin

Sofern Sie Urkunden benötigen zu Geburten, Eheschließungen, Lebenspartnerschaften und Sterbefällen, die im Inland stattfanden, wenden Sie sich bitte direkt an das örtlich zuständige Standesamt.

Für die Ausstellung von Urkunden zu Personenstandsfällen, die sich in Berlin ereignet haben, ist das entsprechende Berliner Bezirksstandesamt zuständig, nicht das Standesamt I in Berlin. Sollte Ihnen das zuständige Berliner Bezirksstandesamt nicht bekannt sein, können Sie sich an das
Standesamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin, Schlesische Str.27A, 10997 Berlin,
wenden; dort wird dann ggf. ein Suchumlauf bei den Berliner Standesämtern veranlasst.
Bei der Suche ist auch hilfreich: www.berlin.de/standesamt/


Ab 2009 sind Fristen für die Fortführung der Register und Ausstellung der Urkunden eingeführt:


  • Geburtenregister 110 Jahre
  • Ehe- und Lebenspartnerschaftsregister 80 Jahre
  • Sterberegister 30 Jahre

Danach sind von den Standesämtern die betreffenden Register und Sammelakten den zuständigen öffentlichen Archiven anzubieten.
Auch das Standesamt I in Berlin wird seine Bestände aus den genannten Zeiträumen (ausgenommen die Todeserklärungsunterlagen) sukzessive dem
Landesarchiv Berlin, Eichborndamm 115-121, 13403 Berlin www.landesarchiv-berlin.de(Externer Link)
übergeben.
Die dort geltende Benutzungsordnung wird grundsätzlich bereits entsprechend angewendet für die noch vorhandenen Registerjahrgänge, die dem Archivrecht unterliegen.


Wenn Sie Personenstandsurkunden anfordern wollen, wird immer Ihre postalische Adresse benötigt, da Urkunden nicht etwa per E-Mail übersandt werden.
Ihre Urkundenanforderung ist in jedem Fall in einer schriftlichen Form (auch per Fernkopie oder E-Mail) erforderlich, damit das Standesamt nachweisbar die Berechtigung zum Erhalt einer Urkunde prüfen kann.


Die Gebühren werden nach der entsprechenden Berliner Verordnung (in der jeweils gültigen Fassung) erhoben. Sie werden grundsätzlich mit der Übersendung der gewünschten Urkunde eine Gebührenrechnung erhalten, doch kann abhängig von der Gebührenhöhe auch eine Vorauszahlung verlangt werden.

Für Ihre Urkundenanforderung können Sie folgende Formulare verwenden:


Geburtsurkundenanforderung

Anforderung Geburtsurkunde laden »

(Geburtsurkundenanforderung, 20249 KB)
Heiratsnachweisanforderung

Anforderung Ehe-/Lebenspartnerschafturkunde laden »

(Heiratsnachweisanforderung, 20491 KB)
Sterbenachweisanforderung

Anforderung Sterbeurkunde laden »

(Sterbenachweisanforderung, 20462 KB)

Standesamt I in Berlin

Schönstedtstr. 5
13357 Berlin (Mitte)

Stadtplan

Tel.: + 49 30 90 269-0
Fax: + 49 30 90 269-5245


Öffnungszeiten
Montag und Dienstag
9:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
14:00 bis 17:00 Uhr

Fahrverbindungen

S-Bahnhof:
S 1, 2, 25 Humboldthain:

U 9 Nauener Platz:


U-Bahnhof:
U 8 Pankstr.:
U 8

Bushaltestelle:
M 27, 247, 327: