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Todeserklärungen (§ 33 Personenstandsgesetz)

Soweit eine Person von einem deutschen Gericht für tot erklärt worden ist oder der Tod und die Todeszeit festgestellt worden ist, dürfte eine Eintragung in dem von 1938 bis 2008 beim Standesamt I in Berlin geführten Buch für Todeserklärungen bestehen oder eine Ausfertigung in der Sammlung von Beschlüssen der DDR-Gerichte vorliegen.

Ab 2009 werden die Beschlüsse über Todeserklärungen und gerichtliche Feststellungen der Todeszeit beim Standesamt I in Berlin in eine Sammlung aufgenommen.

Sie können aus diesen Unterlagen eine beglaubigte Abschrift (Ablichtung) bei uns anfordern; die Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses ist ausreichend.

Standesamt I in Berlin

Schönstedtstr. 5
13357 Berlin (Mitte)

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Tel.: + 49 30 90 269-0
Fax: + 49 30 90 269-5245


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