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Allgemeine Informationen zu Auslandssterbefällen



Eine generelle Pflicht, einen im Ausland eingetretenen Todesfall dem Standesamt I in Berlin anzuzeigen, besteht nicht. Auch eine ordnungsgemäße ausländische Sterbeurkunde (ggf. mit Überbeglaubigung und Übersetzung) beweist die Tatsache des Todes einer Person.

Dennoch kann die Vorlage einer deutschen Sterbeurkunde notwendig werden, wenn der ausländische Todesnachweis den inländischen Erfordernissen nicht entspricht, z.B. für ein Nachlass- oder Rentenverfahren.

Informationen zur Beurkundung eines Sterbefalles im Ausland





Eine Sonderzuständigkeit hat das Standesamt I in Berlin für folgende Fälle:





Soweit ein Beschluss eines deutschen Gerichts über eine Todeserklärung oder eine Feststellung des Todes und der Todeszeit einer Person ergangen ist, kann eine beglaubigte Abschrift aus dem Buch für Todeserklärungen oder der Sammlung der Beschlüsse über Todeserklärungen beim Standesamt I in Berlin erteilt werden.

Standesamt I in Berlin

Schönstedtstr. 5
13357 Berlin (Mitte)

Stadtplan

Tel.: + 49 30 90 269-0
Fax: + 49 30 90 269-5245


Öffnungszeiten
Montag und Dienstag
9:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
14:00 bis 17:00 Uhr

Fahrverbindungen

S-Bahnhof:
S 1, 2, 25 Humboldthain:

U 9 Nauener Platz:


U-Bahnhof:
U 8 Pankstr.:
U 8

Bushaltestelle:
M 27, 247, 327: