Eine generelle Pflicht, einen im Ausland eingetretenen Todesfall dem Standesamt I in Berlin anzuzeigen, besteht nicht. Auch eine ordnungsgemäße ausländische Sterbeurkunde (ggf. mit Überbeglaubigung und Übersetzung) beweist die Tatsache des Todes einer Person.
Dennoch kann die Vorlage einer deutschen Sterbeurkunde notwendig werden, wenn der ausländische Todesnachweis den inländischen Erfordernissen nicht entspricht, z.B. für ein Nachlass- oder Rentenverfahren.
Informationen zur Beurkundung eines Sterbefalles im Ausland
Fahrverbindungen
S-Bahnhof:
S 1, 2, 25 Humboldthain:
U 9 Nauener Platz:
U-Bahnhof:
U 8 Pankstr.:
U 8
Bushaltestelle:
M 27, 247, 327: