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Für die Anmeldung der Eheschließung erforderliche Unterlagen

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Im Folgenden werden die Unterlagen genannt, die im Regelfall vorzulegen sind. Ob noch weitere Urkunden oder Bescheinigungen für die Prüfung der Ehefähigkeit benötigt werden, kann erst nach Rücksendung der Antragsformulare und der angegebenen Unterlagen festgestellt werden, da dies vom Einzelfall abhängig ist. Im konkreten Fall sollte daher das zuständige Standesamt um Auskunft gebeten werden.

Für jeden Verlobten sind bei der Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt I in Berlin in der Regel erforderlich:

* vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Formular Beitrittserklärung („Ermächtigung zur Anmeldung der Eheschließung“) jeweils mit Hinweis auf den anderen Verlobten(auf der folgenden Seite können Sie das Formular "Beitrittserklärungen" mit entsprechenden Ausfüllhinweisen aufrufen).

* beglaubigte Abschrift aus dem Geburtseintrag - oder bei Geburt im Ausland: Geburtsurkunde mit Elternangabe

* beglaubigte Ablichtung der Reisepässe (nur die Seiten mit den Personaldaten und der ausstellenden Behörde) und - falls vorhanden - eine Staatsangehörigkeitsurkunde (z.B. Einbürgerungsurkunde, Staatsangehörigkeitsausweis)

* wenn ein Verlobter bereits einmal verheiratet war: Eheurkunde(n) der Vorehe(n)

* wenn ein Verlobter bereits einmal verheiratet war: Eheauflösungsnachweise aller Vorehen (z.B. Sterbeurkunden oder Scheidungsurteile mit Rechtskraftvermerk)

* wenn ein Verlobter bereits einmal verheiratet war: ggf. Anerkennungsbescheid der ausländischen Ehescheidung durch die zuständige deutsche Landesjustizbehörde

* eine amtliche Familienstands- sowie eine Wohnsitz- oder Meldebescheinigung, sofern diese im Wohnsitzstaat zu erhalten ist

* ggf. Abmeldebestätigungen der Meldebehörde (sofern ein inländischer Wohnsitz bestanden hat)

* ggf. Geburtsurkunden aller gemeinsamen Kinder

* für einen ausländischen Verlobten ein Ehefähigkeitszeugnis der Heimatbehörde

* oder wenn der Heimatstaat kein Ehefähigkeitszeugnis ausstellt: Antrag auf Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses mit weiteren Unterlagen (abhängig vom jeweiligen Staat) und Verdienstbescheinigungen für beide Verlobte. In diesem Fall sollte die Ablichtung des vollständigen Reisepasses des ausländischen Verlobten zur Vorlage beim Kammergericht von einer deutschen Auslandsvertretung beglaubigt sein.

Fremdsprachige Urkunden und Unterlagen sollten von einem geeigneten Dolmetscher in die deutsche Sprache übersetzt werden.

Ist bei der Eheschließung ein Beteiligter (Verlobter, Zeuge) nicht der deutschen Sprache mächtig, ist von den Eheschließenden ein Dolmetscher mitzubringen. Die Kosten für den Dolmetscher sind von den Eheschließenden zu tragen.

Die Gebühren betragen derzeit für die Anmeldung der Eheschließung im Regelfall 40,00 EUR, wenn ausländisches Recht zu beachten ist 80,00 EUR. Hinzu kommen weitere Gebühren für die Eheschließung und die dann auszustellenden Urkunden.

Bitte beachten Sie die nachstehenden Hinweise:

Das Standesamt I in Berlin ist bemüht, Anmeldungen der Eheschließung so schnell wie möglich zu bearbeiten. In Einzelfällen lässt sich eine mehrwöchige/mehrmonatige Bearbeitungszeit leider nicht vermeiden, da auch Postlaufzeiten von und nach dem Ausland und etwaige Bearbeitungszeiten anderer Stellen (z.B. Anerkennung ausländischer Scheidungsurteile, Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses durch das Kammergericht in Berlin) zu berücksichtigen sind. Eine verbindliche Terminfestlegung sollten Sie erst treffen, wenn Sie die Mitteilung erhalten, dass der Eheschließung kein Ehehindernis entgegensteht. Anderenfalls kann von Seiten des Standesamts I in Berlin die Einhaltung Ihres Wunschtermins nicht garantiert werden.

Innerhalb von sechs Monaten nach der Mitteilung, dass die Eheschließung erfolgen kann, sollte die Ehe geschlossen werden, da sonst eine erneute Anmeldung der Eheschließung erforderlich ist.

Standesamt I in Berlin

Schönstedtstr. 5
13357 Berlin (Mitte)

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Tel.: + 49 30 90 269-0
Fax: + 49 30 90 269-5245


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Montag und Dienstag
9:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
14:00 bis 17:00 Uhr

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