Ihr Kind ist im Ausland geboren. Neben der Eintragung in die Ausweispapiere der Eltern wird regelmäßig auch beim Kindergeldantrag, bei der Anmeldung des Kindes im Kindergarten und seiner späteren Anmeldung in der Schule die Vorlage einer deutschen Geburtsurkunde erforderlich.
Oftmals entspricht die in der ausländischen Geburtsurkunde verlautbarte Namensführung des Kindes nicht dem Wunsch der Eltern. Ferner ist möglich, dass die Abstammungsverhältnisse des Kindes auch für den deutschen Rechtsbereich zweifelsfrei geklärt sein sollten, z.B. bei einer Vaterschaftsanerkennung zu dem Kind oder bei einer im Ausland durchgeführten Adoption.
In diesen Fällen sind die nachfolgenden Informationen für Sie vielleicht hilfreich:
Fahrverbindungen
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U 8
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