Standesamt I in Berlin

Standeamt I In Berlin

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Das Standesamt I in Berlin bietet keine festen Öffnungszeiten an.

Nach unseren Erfahrungen sind persönliche Vorsprachen in den meisten Fällen nicht zwingend erforderlich. Unsere Dienstleistungen können Sie größtenteils bequem von zuhause aus online in Anspruch nehmen.

Sollte dennoch eine persönliche Vorsprache erforderlich sein, bieten wir Ihnen individuelle und flexible Terminvereinbarungen an.
Hierfür ist es unbedingt erforderlich, sich mit uns frühzeitig in Verbindung zu setzen (mindestens zwei Arbeitstage), bevor Sie unser Dienstgebäude aufsuchen. Dies erfolgt am besten mit kurzer Schilderung Ihres Anliegens und Ihres Terminwunsches schriftlich über unsere Kontaktformulare, notfalls per E-Mail oder telefonisch.

Für Urkundenanforderungen verwenden Sie bitte ausschließlich unser Onlineangebot:

> Bestellung von Urkunden / Bescheinigungen über die Namensführung:

> Bei Fragen (keine Bestellungen) erreichen Sie uns:

E-Mail-Adresse: Post.Standesamt1@labo.berlin.de
Telefon: +49 30 90 269-5000 (zentrale Einwahl)

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Aufgaben des Standesamts I in Berlin:

Auslandsstandesamt

Als Auslandsstandesamt der Bundesrepublik Deutschland nimmt das Standesamt I in Berlin folgende Aufgaben wahr:
  • Beurkundung von Geburten Deutscher im Ausland, die niemals einen Inlandswohnsitz hatten
  • Beurkundung von Sterbefällen Deutscher im Ausland, die zuletzt nicht im Inland wohnhaft waren, sofern der Antragsteller niemals einen Inlandswohnsitz hatte
  • Beurkundung von im Ausland geschlossenen Ehen und Lebenspartnerschaften Deutscher, die niemals einen Inlandswohnsitz hatten
  • Beurkundung von Geburten und Sterbefällen auf deutschen Seeschiffen
  • Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen für Deutsche, die niemals einen Inlandswohnsitz hatten
  • Ausstellung von Bescheinigungen zur Begründung einer Lebenspartnerschaft im Ausland für Deutsche, die niemals einen Inlandswohnsitz hatten
  • Ausstellung von Bescheinigungen über die Namensführung von Ehegatten, Lebenspartnern und Kindern
  • Führung der Konsular- und Kolonialregister
  • Führung der beim ehemaligen Standesamt I Berlin (Ost) sowie von den Auslandsvertretungen der DDR in der Zeit von 1948-1990 angelegten Personenstandsbücher
  • Führung von deutschen Standesamtsregistern ehemaliger besetzter Gebiete
  • Führung des sogenannten Wehrmachtfamilienbuchs (Einträge zu im Ausland geschlossenen Ehen von Angehörigen der ehemaligen deutschen Wehrmacht)

Ersatzstandesamt

Im Rahmen seiner Funktion als Ersatzstandesamt führt das Standesamt I in Berlin eine Register- und Urkundensammlung für die ehemaligen deutschen Gebiete.

Ferner ist das Standesamt I in Berlin zuständig für

  • Sammlung der amtsgerichtlichen Todeserklärungs- und Todesfeststellungsbeschlüsse und Aufbewahrung der nach dem Personenstandsgesetz der DDR hinterlegten Beschlüsse über Todeserklärungen und Feststellungen der Todeszeit.
  • Das Standesamt I in Berlin ist außerdem zuständig für die Führung der zentralen Verzeichnisse für durch deutsche Standesämter nachbeurkundete und im Ausland erfolgte Eheschließungen, Lebenspartnerschaften, Geburten und Sterbefälle sowie der Verzeichnisse für Erklärungen zur Namensführung, bei denen kein Bezug zu einem inländischen Registereintrag vorhanden ist.

Zuständigkeiten der deutschen Standesämter:

Hinweise zu den Zuständigkeitsregelungen ab 01.11.2017 finden Sie hier

Information zur Verarbeitung Ihrer Daten im Standesamt

Das Standesamt erfasst Ihre Personenstandsdaten (u. a. Name, Geburtsdatum, Abstammung) in Registern und Akten. Auf dieser Grundlage werden Urkunden und Bescheinigungen ausgestellt sowie Auskünfte erteilt. Verantwortlich für die Verarbeitung der Daten ist das

Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten
Standesamt I in Berlin
Schönstedtstr. 5
13357 Berlin

Es erteilt nähere Auskunft zur Verarbeitung Ihrer Daten und ist zuständig, soweit Sie Rechte im Zusammenhang mit der Verarbeitung von Daten geltend machen wollen. Die Rechtsgrundlagen für die Verarbeitungstätigkeiten ergeben sich aus dem Personenstandsgesetz, der Personenstandsverordnung, ggf. entsprechenden internationalen Regelungen (z. B. der Datenschutz-Grundverordnung) sowie aus dem Berliner Datenschutzgesetz. Herausgegeben werden dürfen die Daten der Standesämter an andere inländische und ausländische Standesämter, andere Personen, sonstige Behörden, Gerichte, ggf. Religionsgemeinschaften und konsularischen Vertretungen anderer Länder nur, wenn dies gesetzlich erlaubt ist. Die in Registern erfassten Daten sind dauerhaft aufzubewahren. Sie sind zusammen mit den in den zugehörigen Akten je nach Art des personenstandsrechtlichen Vorgangs nach 30, 80 oder 110 Jahren dem Landesarchiv Berlin zur Übernahme anzubieten.

Den Datenschutzbeauftragten des Landesamtes für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten erreichen Sie unter:

Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten
Herr Daum
Friedrichstr. 219
10969 Berlin

Mit Fragen und Beschwerden können Sie sich auch an die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit wenden. Diese oder Ihr zuständiger Mitarbeiter im Standesamt erteilt Ihnen auch Auskunft zu Ihren Rechten als betroffene Person nach der Datenschutz-Grundverordnung.

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Die bezirklichen Standesämter finden Sie hier.