Das Standesamt I in Berlin wird tätig als ...

Als Auslandsstandesamt der Bundesrepublik Deutschland nimmt das Standesamt I in Berlin folgende Aufgaben wahr:
Im Rahmen seiner Funktion als Ersatzstandesamt führt das Standesamt I in Berlin die Personenstandsregister für die ehemaligen deutschen Ostgebiete, die Personenstandsregister der Angehörigen der ehemaligen deutschen Wehrmacht und eine Urkundensammlung für die ehemaligen deutschen Ostgebiete.
Als Zentralstandesamt ist das Standesamt I in Berlin zuständig für die Sammlung der amtsgerichtlichen Todeserklärungs- und Todesfeststellungsbeschlüsse und Aufbewahrung der nach dem Personenstandsgesetz der DDR hinterlegten Beschlüsse über Todeserklärungen und Feststellungen der Todeszeit.
Das Standesamt I in Berlin ist außerdem zuständig für die Führung der zentralen Verzeichnisse für durch deutsche Standesämter nachbeurkundete und im Ausland erfolgte Eheschließungen, Lebenspartnerschaften, Geburten und Sterbefälle sowie der Verzeichnisse für Erklärungen zur Namensführung, bei denen kein Bezug zu einem inländischen Registereintrag vorhanden ist.