Achtung

Der Große Bücherbus fährt ab dem 22.02.2024 bis auf Weiteres keine Haltestellen an. Die Medien aus dem Bus können daher aktuell kostenfrei in allen Reinickendorfer Standorten abgegeben werden.

Die Humboldt-Bibliothek bleibt am Samstag, den 18.05.2024 geschlossen.

Hygienekonzept der Stadtbibliothek Reinickendorf

Hygienekonzept FB Bibliotheken – Aktualisierung

Hygienekonzept FB Bibliotheken – Aktualisierung

Diese Verschriftlichung des bereits im Kontext der schrittweisen Wiedereröffnung nach der ersten pandemiebedingten Schließzeit seit dem 11.05.2020 in den Bibliotheken des Bezirks Reinickendorf umgesetzten Hygienekonzepts, basiert auf den jeweils aktuellen Vorschriften der Verordnung des Senats über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbrei-tung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Berlin und der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
In der vorliegenden Form bezieht sich das Hygienekonzept auf das jeweils aktuelle Hygienerahmenkonzept für Kultureinrichtungen im Land Berlin der Senatsverwaltung für Kultur und Europa.
Zudem sind das Maßnahmenkonzept des Bezirksamts Reinickendorf bzw. die Tagesmeldungen der Dienstelle zu Verhaltensempfehlungen- und Anweisungen, die sich auf Hygieneregeln zur Eindämmung der Pandemie beziehen, für den Dienstbetrieb maßgeblich.

Das Hygienekonzept wird – unter Berücksichtigung der jeweiligen Veränderungen in den Verordnungen des Senats und den bezirklichen Vorgaben – laufend angepasst.
Das bedeutet, es können nachfolgend Punkte enthalten sein, die aufgrund einer aktuellen Verordnung nicht zur Anwendung kommen.
Über die aktuellen Benutzungsmöglichkeiten informiert die Webseite
https://www.berlin.de/stadtbibliothek-reinickendorf/

Die hier formulierten Regeln gelten für Beschäftigte sowie für Besucherinnen und Besucher der Bibliotheken des Bezirks.

HYGIENEREGELN
Abstand halten:
mindestens 1,5 m – im gesamten Gebäude, einschließlich der Sanitäranlagen.
Keine Berührungen, Umarmungen und kein Händeschütteln.
Ansprachen Auge-in-Auge/mit geringem Abstand vermeiden.

In allen Publikumsbereichen und Gängen, gemeinschaftlich genutzten Räumen des Gebäu-des ist das Tragen einer FFP2-Maske für Besucherinnen und Besucher ab 14 Jahren Pflicht; dies gilt grundsätzlich nicht für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahrs. Für Kinder zwi-schen 6 und 14 Jahren wird das Tragen einer FFP2-Maske empfohlen.
Beschäftigte tragen bei direktem Kontakt mit anderen Personen, auch in den internen Bereichen, eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung, mind. eine OP-Maske. Beratungen im Publikumsbereich können nur an Auskunftstheken mit geeigneten Spuckschutzvorrichtungen durchgeführt werden, auch hier wird von den Beschäftigten mind. eine OP-Maske getragen. Lediglich sitzend am Arbeitsplatz im internen Bereich und bei Einhaltung der Vorgaben der Dienststelle zur Raumbelegung kann sie abgenommen werden.

Die Husten- und Niesetikette ist einzuhalten: Husten und Niesen in die Armbeuge.

Händehygiene mit Flüssigseife und Einmalhandtüchern (sind in den Sanitärräumen vorzuhalten)
Spender zur Händedesinfektion können in den Eingangsbereichen genutzt werden.
Mit den Händen nicht in das Gesicht fassen (v. a. keine Schleimhäute berühren).
Öffentlich zugängliche Gegenstände wie Türklinken oder Fahrstuhlknöpfe möglichst nicht mit der vollen Hand bzw. den Fingern anfassen (Ellbogen etc. nutzen).

GEBÄUDE- UND RAUMHYGIENE
Zutritts- und Nutzungsbeschränkungen des fließenden Nutzungsverkehrs:
Für die maximale Anzahl der sich gleichzeitig in den Publikumsflächen aufhaltenden Perso-nen wird grob die Flächenkennzahl von 5 qm pro Person zugrunde gelegt.
Aus- und Eingänge werden getrennt, wo möglich.
Abstandsmarkierungen in Eingangs- und Wartebereichen, ggf. auch in Sanitärbereichen
OPACs können genutzt werden.
Selbstverbuchungsanlagen sind, soweit möglich, räumlich entfernt voneinander positioniert.
Ein besonders Wegeleitsystem und Informationsaushänge (hinsichtlich der Händehygiene Informationsblatt der BzGA) sind in allen Bibliotheken installiert.

Arbeitsplätze
Arbeitsplätze mit und ohne PCs zur Nutzung durch Besucherinnen und Besucher sind als Ein-zelarbeitsplätze nutzbar. Gruppenarbeitsplätze können je nach räumlichen Gegebenheiten für bis zu drei Personen angeboten werden, diese Tische müssen mit einem Mindestabstand von 2 Metern entfernt voneinander platziert werden. Auch an den festen Plätzen besteht stets die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske.

Lüftung
Eine regelmäßige Lüftung alle 45 Minuten aller internen Bereiche und der Publikumsberei-che wird sichergestellt. Bei geeigneter Außentemperatur erfolgt für die Publikumsbereiche eine Dauerlüftung. Dies gilt insbesondere bei Veranstaltungen und in Räumlichkeiten, die von anderen Fachbereichen des Amtes für Weiterbildung und Kultur, z.B. der Volkshochschu-le etc. genutzt werden. In Veranstaltungsräumen kommen zudem geeignete Luftfilter zum Einsatz.
Die Nutzung von Fahrstühlen kann nur einzeln und vorwiegend für mobilitätseingeschränkte Personen erfolgen.

Reinigung
Die Reinigung der Einrichtung durch die Reinigungskräfte erfolgt täglich.
Folgende Areale sind besonders gründlich zu reinigen oder zu desinfizieren:
▪ Sanitärräume
▪ Türklinken und Griffe (z. B. Schubladen- und Fenstergriffe) sowie Umgriffe der Türen
▪ Tische
▪ Handläufe
▪ Lichtschalter
Arbeitsplätze in Servicebereichen werden regelmäßig desinfiziert.
Selbstverbuchungsautomaten werden regelmäßig desinfiziert (Displaybereiche ausge-schlossen, da für Produkte nicht zugelassen, hier Einsatz Glasreiniger)

PERSONAL(PLANUNG)
Seit dem 24.11.2021 gelten laut Infektionsschutzgesetz 3G Regelungen am Arbeitsplatz. Das bedeutet, alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtbibliothek Reinickendorf ha-ben ihre Impfung oder Genesung nachgewiesen oder weisen bei Dienstantritt ein tagesak-tuelles negatives Corona-Testergebnis vor.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind angehalten sich bei nicht abgeklärten Symptomen, die mit SARS-CoV-2 in Verbindung stehen könnten, wie z. B. eine Atemwegserkrankung, Fieber oder Geschmacks-/ Geruchsverlust unmittelbar krank zu melden und bis die Abklä-rung erfolgen konnte, nicht zum Dienst zu erscheinen.
Führungskräfte sind angehalten, die Einhaltung dieser Regeln zu kontrollieren.
Für alle Beschäftigten werden zwei Antigen-Schnelltests die Woche bereitgestellt, deren regelmäßige Anwendung auch für genesene oder geimpfte Personen dringend empfohlen wird.
Direkte Beratungsgespräche (v.a. Zeigen am Regal, Helfen am Selbstverbucher etc.), außer an besonders ausgestatteten Serviceplätzen mit Nies-und Spuckschutz, sind zu unterlassen.
Das interne Kommunikationsgeschehen ist soweit wie möglich kontaktarm zu halten. Bei Er-läuterungen am PC ist z.B. ein Beamer einzusetzen. Bei Besprechungen sind die Abstands-regelungen einzuhalten. Vorranging werden Videokonferenzen für Besprechungen genutzt.
Treffen von Beschäftigten aus verschiedenen Zweigstellen sollen nach Möglichkeit unterlas-sen werden. Die Teilnahme an Präsenzveranstaltungen außerhalb der Diensträume ist nur mit vorheriger Zustimmung der jeweiligen Führungskraft zulässig. Ausgenommen sind Be-sprechungen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Corona-Krise stehen.
Küchen und Aufenthaltsräume können nur von einer begrenzten Anzahl Personen gleichzei-tig genutzt werden, Beschäftigte sind angehalten, Pausen auch außerhalb des Gebäudes zu verbringen.

VERANSTALTUNGEN UND WEITERE ANGEBOTE
Programmarbeit mit angemeldeten KiTa-Gruppen und Schulklassen findet nur außerhalb der Öffnungszeiten oder räumlich völlig vom Publikumsverkehr getrennt statt.
Wenn eine Schulklasse oder eine KiTa-Gruppe an Veranstaltungen (z.B. an Führungen, Le-sungen, Workshops) teilnimmt, ist eine Abweichung vom Mindestabstand für diese Schulklas-se bzw. Gruppe innerhalb der entsprechenden Gruppe zulässig. Andere Besucherinnen und Besucher sind in diesem Fall nicht zugelassen. Es wird der 3 G-Nachweis der Ansprechpart-nerinnen und Ansprechpartner (Lehrerinnen, Erzieher) überprüft. Schülerinnen und Schüler (unter 18 Jahre) unterliegen einer regelmäßigen Testung im Rahmen des Schulbesuchs und müssen daher keinen Impf- oder Genesenennachweis oder negativen Test vorlegen.

Bei Veranstaltungen mit Publikum, häufig Abendveranstaltungen, z.B. Lesungen, Diskussions-veranstaltungen, Konzerte etc., aber auch für die offene Programmarbeit, gelten G-Regelungen:
Für bis zu 10 Personen gilt Einhaltung des Mindestabstands und FFP2-Maskenpflicht .
Bei Veranstaltungen mit mehr als 10 Personen gilt die 3G-Bedingung (geimpft, genesen oder getestet). Schülerinnen und Schüler bis 18 Jahren können nach Vorlage des Schüler-ausweises/ der BVG-Karte teilnehmen.
Ein zusätzlicher Test (ggf. Selbsttest Zuhause) wird aber allen Besucherinnen und Besuchern dringlich empfohlen.
Veranstaltungen sollen die Zeit von 90 Minuten nicht übersteigen.

Gez. Neumann 04.03.2022

HYGIENEREGELN

  • Abstand halten:
    mindestens 1,5 m – im gesamten Gebäude, einschließlich der Sanitäranlagen.
  • Keine Berührungen, Umarmungen und kein Händeschütteln.
  • Ansprachen Auge-in-Auge/mit geringem Abstand vermeiden.

In allen Publikumsbereichen und Gängen, gemeinschaftlich genutzten Räumen des Gebäudes ist das Tragen einer FFP2-Maske für Besucherinnen und Besucher ab 14 Jahren Pflicht; dies gilt grundsätzlich nicht für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahrs. Für Kinder zwischen 6 und 14 Jahren wird das Tragen einer FFP2-Maske empfohlen.
Beschäftigte tragen bei direktem Kontakt mit anderen Personen, auch in den internen Bereichen, eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung, mind. eine OP-Maske. Beratungen im Publikumsbereich können nur an Auskunftstheken mit geeigneten Spuckschutzvorrichtungen durchgeführt werden, auch hier wird von den Beschäftigten mind. eine OP-Maske getragen. Lediglich sitzend am Arbeitsplatz im internen Bereich und bei Einhaltung der Vorgaben der Dienststelle zur Raumbelegung kann sie abgenommen werden.

Die Husten- und Niesetikette ist einzuhalten: Husten und Niesen in die Armbeuge.

Händehygiene mit Flüssigseife und Einmalhandtüchern (sind in den Sanitärräumen vorzuhalten)
Spender zur Händedesinfektion können in den Eingangsbereichen genutzt werden.
Mit den Händen nicht in das Gesicht fassen (v. a. keine Schleimhäute berühren).
Öffentlich zugängliche Gegenstände wie Türklinken oder Fahrstuhlknöpfe möglichst nicht mit der vollen Hand bzw. den Fingern anfassen (Ellbogen etc. nutzen).

GEBÄUDE- UND RAUMHYGIENE

Zutritts- und Nutzungsbeschränkungen des fließenden Nutzungsverkehrs::

Der Zutritt in die Bibliotheken wird über Einkaufskörbe gesteuert, dabei kommt, wo als erforderlich erachtet, ein Wachschutz zum Einsatz. Für die maximale Anzahl der sich gleichzeitig in den Publikumsflächen aufhaltenden Personen wird grob die Flächenkennzahl von 5 qm pro Person zugrunde gelegt.
Aus- und Eingänge werden getrennt, wo möglich.
Abstandsmarkierungen in Eingangs- und Wartebereichen, ggf. auch in Sanitärbereichen
OPACs können genutzt werden.
Selbstverbuchungsanlagen sind, soweit möglich, räumlich entfernt voneinander positioniert.
Ein besonders Wegeleitsystem und Informationsaushänge (hinsichtlich der Händehygiene Informationsblatt der BzGA) sind in allen Bibliotheken installiert.

Arbeitsplätze

Arbeitsplätze mit und ohne PCs zur Nutzung durch Besucherinnen und Besucher sind als Einzelarbeitsplätze nutzbar. Gruppenarbeitsplätze können je nach räumlichen Gegebenheiten für bis zu drei Personen angeboten werden, diese Tische müssen mit einem Mindestabstand von 2 Metern entfernt voneinander platziert werden. Auch an den festen Plätzen besteht stets die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske.

Lüftung

Eine regelmäßige Lüftung alle 45 Minuten aller internen Bereiche und der Publikumsbereiche wird sichergestellt. Bei geeigneter Außentemperatur erfolgt für die Publikumsbereiche eine Dauerlüftung. Dies gilt insbesondere bei Veranstaltungen und in Räumlichkeiten, die von anderen Fachbereichen des Amtes für Weiterbildung und Kultur, z.B. der Volkshochschule etc. genutzt werden.
Die Nutzung von Fahrstühlen kann nur einzeln und vorwiegend für mobilitätseingeschränkte Personen erfolgen.

Reinigung

Die Reinigung der Einrichtung durch die Reinigungskräfte erfolgt täglich. Folgende Areale sind besonders gründlich zu reinigen oder zu desinfizieren:
  • Sanitärräume
  • Türklinken und Griffe (z. B. Schubladen- und Fenstergriffe) sowie Umgriffe der Türen
  • Tische
  • Handläufe
  • Lichtschalter
  • Arbeitsplätze in Servicebereichen werden regelmäßig desinfiziert.
  • Selbstverbuchungsautomaten werden regelmäßig desinfiziert (Displaybereiche ausgeschlossen, da für Produkte nicht zugelassen, hier Einsatz Glasreiniger)

PERSONAL(PLANUNG)

Seit dem 24.11.2021 gelten laut Infektionsschutzgesetz 3G Regelungen am Arbeitsplatz. Das bedeutet, alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtbibliothek Reinickendorf haben ihre Impfung oder Genesung nachgewiesen oder weisen bei Dienstantritt ein tagesaktuelles negatives Corona-Testergebnis vor.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind angehalten sich bei nicht abgeklärten Symptomen, die mit SARS-CoV-2 in Verbindung stehen könnten, wie z. B. eine Atemwegserkrankung, Fieber oder Geschmacks-/ Geruchsverlust unmittelbar krank zu melden und. bis die Abklärung erfolgen konnte, nicht zum Dienst zu erscheinen.
Führungskräfte sind angehalten, die Einhaltung dieser Regeln zu kontrollieren.
Für alle Beschäftigten werden zwei Antigen-Schnelltests die Woche bereitgestellt, deren regelmäßige Anwendung auch für genesene oder geimpfte Personen dringend empfohlen wird.
Direkte Beratungsgespräche (v.a. Zeigen am Regal, Helfen am Selbstverbucher etc.), außer an besonders ausgestatteten Serviceplätzen mit Nies-und Spuckschutz, sind zu unterlassen.
Das interne Kommunikationsgeschehen ist soweit wie möglich kontaktarm zu halten. Bei Erläuterungen am PC ist z.B. ein Beamer einzusetzen. Bei Besprechungen sind die Abstandsregelungen einzuhalten. Vorranging werden Videokonferenzen für Besprechungen genutzt.
Treffen von Beschäftigten aus verschiedenen Zweigstellen sollen nach Möglichkeit unterlassen werden. Die Teilnahme an Präsenzveranstaltungen außerhalb der Diensträume ist nur mit vorheriger Zustimmung der jeweiligen Führungskraft zulässig. Ausgenommen sind Besprechungen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Corona-Krise stehen.
Küchen und Aufenthaltsräume können nur von einer begrenzten Anzahl Personen gleichzeitig genutzt werden, Beschäftigte sind angehalten, Pausen auch außerhalb des Gebäudes zu verbringen.

VERANSTALTUNGEN UND WEITERE ANGEBOTE

Programmarbeit mit angemeldeten KiTa-Gruppen und Schulklassen findet nur außerhalb
der Öffnungszeiten oder räumlich völlig vom Publikumsverkehr getrennt statt.
Wenn eine Schulklasse oder eine KiTa-Gruppe an Veranstaltungen (z.B. an Führungen, Lesungen, Workshops) teilnimmt, ist eine Abweichung vom Mindestabstand für diese Schulklasse bzw. Gruppe innerhalb der entsprechenden Gruppe zulässig. Andere Besucherinnen
und Besucher sind in diesem Fall nicht zugelassen. Es wird der Impf- bzw. Genesenennachweis der Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner (Lehrerinnen, Erzieher) überprüft. Schülerinnen und Schüler (unter 18 Jahre) unterliegen einer regelmäßigen Testung im Rahmen
des Schulbesuchs und müssen daher keinen Impf- oder Genesenennachweis oder negativen
Test vorlegen.
Bei Veranstaltungen mit Publikum, häufig Abendveranstaltungen, z.B. Lesungen, Diskussionsveranstaltungen, Konzerte etc., aber auch für die offene Programmarbeit, gelten G-Regelungen:
Für bis zu 10 Personen gilt für den Zutritt ein Mindestabstand und FFP2-Maskenpflicht oder
3G.
Bei Veranstaltungen mit mehr als 10 Personen gilt die 2G-Bedingung, zusätzlich müssen
Personen, die eingelassen werden, einen negativen Test vorzeigen. Der zusätzliche Test entfällt für Personen, die eine Auffrischungsimpfung (Booster) erhalten haben. Schülerinnen und
Schüler bis 18 Jahren können nach Vorlage des Schülerausweises/ der BVG-Karte teilnehmen.
Ein zusätzlicher Test (ggf. Selbsttest Zuhause) wird aber allen Besucherinnen und Besuchern
dringlich empfohlen.
Veranstaltungen sollen die Zeit von 90 Minuten nicht übersteigen.

Hygienekonzept der Stadtbibliothek Reinickendorf

  • Hygienekonzept Stadtbibliothek Reinickendorf 04.03.2022

    PDF-Dokument (276.9 kB) - Stand: 04.03.2022