Berliner Autorenlesefonds

Lesebrille und Text
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– die Mittel für das Jahr 2024 sind leider ausgeschöpft –

Vorbehaltlich zur Verfügung stehender Mittel stellt die Senatsverwaltung für Kultur und Europa den Berliner Bezirken im Wege der auftragsweisen

Bewirtschaftung nach Nr. 3.2 AV zu§ 9 LHO gemäß dieser Richtlinie sowie der Ausführungsvorschriften zu § 44 LHO im Jahr 2024 Mittel i.H.v. insgesamt bis zu 259.200 € für Lesungshonorare von professionellen Autorinnen und Autoren bzw. Buchillustratorinnen und Buchillus­tratoren mit Hauptwohnsitz in Berlin zur Verfügung. Als professionell können Autorin­nen und Autoren bzw. Buchillustratorinnen und Buchillustratoren gelten, wenn sie eine der nachfolgenden Bedingungen erfüllen:

Diese Mittel können öffentliche und private Berliner Schulen sowie öffentliche Biblio­theken (inkl. der ZLB) und der Öffentlichkeit zugängliche private Bibliotheken erhal­ten. Jeder Berliner Bezirk erhält einen gleichen Anteil i.H.v. bis zu 21.600 € der ins­ gesamt zur Verfügung stehenden Mittel. Ein Anspruch der Antragsteller/innen und Antragsteller auf Gewährung einer Zuwendung/Zuweisung besteht nicht.