Der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz obliegen die Personal- und Verwaltungsaufgaben auf dem Gebiet der Rechtsprechung, Strafverfolgung und Strafvollstreckung. Zu ihrem Geschäftsbereich zählen im Wesentlichen die Berliner Gerichte (Ausnahmen: Arbeitsgerichte und Verfassungsgerichtshof) sowie die Strafverfolgungsbehörden und die Einrichtungen des Justizvollzuges. mehr »
| Datum | Meldung | Behörde |
|---|---|---|
| Gestern, 11:25 Uhr | Kammergericht Berlin Akkreditierung und Poollösung zur Hauptverhandlung gegen mutmaßlichen Al-Qaida-Unterstützer (PM 25/2013) | Kammergericht Berlin |
| 16.05.2013, 15:30 Uhr | Kammergericht Berlin: DHKP-C – Mitglied zu Freiheitsstrafe verurteilt (PM 24/2013) | Kammergericht Berlin |
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Rechtsberatung ist Aufgabe der Rechtsanwälte; die Gerichte beschränken sich auf die Rechtsprechung. Bürger mit geringem Einkommen können sich von einem Rechtsanwalt eigener Wahl gegen eine Beratungsgebühr von 10 EUR, die bei Mittellosigkeit erlassen werden kann, beraten lassen. Beratungshilfe kann nur an dem für den Wohnort zuständigen Amtsgericht beantragt werden. Daneben stehen für die Rechtsuchenden die Geschäftsstellen bei allen Gerichten zur Verfügung. Dort gibt es Rechtsantragstellen, die zur Entgegennahme von Gesuchen, Klagen, Anträgen und Erklärungen zuständig sind und bei deren Formulierung helfen. Die Öffnungszeiten der Rechtsantragstellen finden Sie auf den jeweiligen Seiten der Gerichte.
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