Einstellung als Richter*in auf Probe

  • Einstellungsvoraussetzungen

    Das müssen Sie mitbringen:

    • die deutsche Staatsangehörigkeit, die erforderlichen sozialen Kompetenzen und Verfassungstreue (§ 9 des Deutschen Richtergesetzes)
    • mindestens 7,0 Punkte im ersten Staatsexamen, mindestens 7,5 Punkte im zweiten Staatsexamen und in beiden Staatsexamina zusammen mindestens 15 Punkte

    Darauf legen wir Wert:

    • hohe soziale Kompetenz und ein großes Maß an Engagement und Belastbarkeit
    • die Fähigkeit, sich schnell in neue Rechtsgebiete einzuarbeiten
    • Entschlusskraft, Verhandlungsgeschick, Teamfähigkeit und Organisationstalent

    Das sollten Sie wissen:

    Im Land Berlin gilt für den einheitlichen Probedienst grundsätzlich eine Höchstaltersgrenze für Einstellungen von derzeit 45 Jahren.

    Wenn Sie bereits als Rechtsanwält*in zugelassen sind, müssen Sie auf die Rechte aus Ihrer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft nicht bereits vor der Einstellung in den Probedienst, sondern erst im Zeitpunkt der Lebenszeiternennung verzichten (§ 14 Abs. 2 Nr. 5 der Bundesrechtsanwaltsordnung).

    Das ist uns wichtig:

    Wir fördern aktiv die Gleichstellung aller Mitarbeitenden. Willkommen sind Bewerber*innen unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion/Weltanschauung, Behinderung, Alter sowie sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität. Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund bzw. Migrationsgeschichte sind ausdrücklich erwünscht.

    Menschen mit Schwerbehinderung oder diesen gleichgestellte behinderte Menschen werden bei gleichwertiger Qualifikation (Eignung, Befähigung und fachliche Leistung) bevorzugt berücksichtigt.

  • Bewerbung

    Wenn Sie sich bewerben möchten, richten Sie bitte jederzeit ein formloses Bewerbungsschreiben per E-Mail an bewerbung.richterschaft@senjustva.berlin.de .

    oder postalisch an

    Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
    Referat I A
    Salzburger Straße 21-25, 10825 Berlin.

    Bewerbungsfristen bestehen nicht. Eine Bewerbung ist bereits mit einer der Mindestanforderung genügenden Note nach den schriftlichen Prüfungen des zweiten Staatsexamens möglich.

    Ihrem Bewerbungsschreiben fügen Sie bitte folgende Unterlagen in der vorgegebenen Reihenfolge (bei elektronischen Bewerbungen in einer PDF-Datei) bei:

    Wir möchten den Anteil von Beschäftigten mit Migrationshintergrund im Öffentlichen Dienst erhöhen und erfragen zu diesem Zweck im oben genannten Fragebogen Daten zu einem Migrationshintergrund. Eine Person verfügt über einen Migrationshintergrund, wenn sie selbst oder mindestens ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit nicht durch Geburt besitzt (§ 3 Absatz 2 des Partizipationsgesetzes).
    Die Angabe ist selbstverständlich freiwillig.
    Näheres erfahren Sie auf dem Merkblatt zur Abfrage von Migrationshintergrund.

    Weitergehende Fragen beantworten Ihnen gern:

    • Richterin am Kammergericht Dr. Wyes-Scheel (Telefon: 030-9013-3044)
    • Richterin am Kammergericht Sarah Volbehr (Telefon: 030-9013-3336)
    • Richter am Verwaltungsgericht Dr. Jaron Aßmann (Telefon: 030-9013-2777).
  • Auswahlverfahren

    Das Auswahlverfahren erfolgt nach dem Prinzip der Bestenauslese und umfasst im Wesentlichen folgende Schritte:

    • Eingang Ihrer Bewerbung und erste Sichtung
    • Einladung zu einem Auswahlgespräch in die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz – abhängig von der jeweiligen Bewerber*innen- und Stellenlage
    • In Ihrem Auswahlgespräch:
      • stellen Sie sich circa eine Stunde einer in der Regel dreiköpfigen Auswahlkommission vor
      • möchten wir Sie näher kennenlernen und einen möglichst authentischen Eindruck von Ihnen und Ihrer Motivation für den Richterdienst gewinnen
      • versetzen wir Sie in gerichtstypische Alltagssituationen, um zu erfahren wie Sie – ohne dass juristische Detailkenntnisse geprüft werden – spontan und praktisch orientiert agieren
    • Bei erfolgreichem Gesprächsverlauf: Vorschlag Ihrer Einstellung durch die Auswahlkommission an den Präsidenten des Kammergerichts
      • Billigung des Kommissionsvorschlags durch den Präsidenten des Kammergerichts
      • Beteiligung des Präsidialrats bei dem Kammergericht
      • Einholung eines amtsärztlichen Gesundheitszeugnisses
      • Ihre Vorstellung im Richterwahlausschuss durch die Senatorin für Justiz und Verbraucherschutz
      • Zeitnahe Einstellung nach Ihrer Wahl zur Richterin oder zum Richter auf Probe – mit Rücksicht auf ggf. vorhandene Kündigungsfristen in enger Absprache mit Ihnen

    Auswahlgespräche finden etwa alle zwei Monate statt. Der Richterwahlausschuss tagt circa sechsmal im Jahr. Zwischen Auswahlgespräch und Einstellung liegen regelmäßig vier bis sechs Monate.

  • Probedienst

    Der richterliche Probedienst:

    • führt die Voraussetzungen für die Ernennung auf Lebenszeit herbei (3 Jahre Richtertätigkeit – § 10 des Deutschen Richtergesetzes)
    • bietet vielfältige Einsatzmöglichkeiten in der ordentlichen Gerichtsbarkeit, der Staatsanwaltschaft sowie der Verwaltungs- und Sozialgerichtsbarkeit
    • Beispielsweise können Sie:
      • als Beisitzer*in einer Großen Strafkammer an der strafrechtlichen Aufarbeitung schwerwiegender Straftaten mitwirken
      • an einem zivilen Amtsgericht als Einzelrichter*in den bunten Strauß zivilrechtlicher Streitigkeiten bearbeiten
      • als Staatsanwält*in ermitteln
      • in teils hochspezialisierten Kammern am Verwaltungsgericht oder am zivilen Landgericht tief in einzelne Rechtsmaterien eintauchen
      • als Familienrichter*in das inhaltlich breit gefächerte Familienrecht kennenlernen und zur Lösung familiärer Konflikte beitragen.
    • baut auf Ihre Flexibilität insbesondere bezüglich Ihrer ersten Proberichterstation
    • berücksichtigt in den weiteren Stationen verstärkt Ihre Präferenzen
    • verschafft nicht selten auch bei „ungewünschten“ Stationen eine rückblickend als besonders bereichernd empfundene Erfahrung
    • setzt ein hohes Maß an Eigenverantwortlichkeit voraus
    • hält vielfältige Unterstützungsangebote bereit, sei es vor Ort an Ihrem Einsatzgericht oder im Rahmen von Schulungen und Fortbildungsveranstaltungen

    Nicht zuletzt können Sie bei ca. 200 Richter*innen auf Probe in Berlin darauf vertrauen, dass Sie sich an keinem Einsatzort allein wiederfinden!