Einschränkungen des Gerichtsbetriebs vom 16. Dezember 2020 bis zum 31. Januar 2021
Schließung der Gerichtsgebäude Littenstraße und Tegeler Weg für die Öffentlichkeit
Die Gerichtsgebäude in der Littenstraße und Tegeler Weg bleiben bis zum 31. Januar 2021 für die Öffentlichkeit geschlossen. Hieivon ausgenommen sind
Prozessbeteiligte und Besucher’ innen der terminierten Verfahren. Alle übrigen Dienste der Gerichte können nur telefonisch oder schriftlich in Anspruch genommen.
Empfehlung des Präsidenten des Landgerichts Berlin vom 06.01.2021 zu Gerichtsverhandlungen
Der Präsident des Landgerichts Berlin hat am 06.01 .2021 gegenüber den am Gericht tätigen Richtern angeregt, nur vorrangige Verhandlungen durchzuführen.
In Strafsachen gilt:
- Laufende Hauptverhandlungen sollten nach Möglichkeit, aber unter Nutzung der durch § 10 EGStPO eingeräumten Fristen fortgeführt werden.
- Verfahren, die dem Beschleunigungsgebot unterliegen, d.h. Haftsachen, Verfahren mit Überhaft oder Haftverschonung sowie Sicherungsverfahren, sind grundsätzlich vorrangig und sollten nach Möglichkeit weiterhin terminiert und verhandelt werden. Gleiches gilt für Nichthaftsachen von besonderer Bedeutung, für deren Verhandlung nach den Grundsätzen des Präsidiums eine Entlastung zu gewähren wäre.
- In Nichthaftsachen, denen keine besondere Bedeutung zukommt, sollten in der Zeit bis zum 31. Januar 2021 (einschließlich) keine Hauptverhandlungen durchgeführt werden, bereits erfolgte Terminierungen sollten aufgehoben werden.
- Anhörungstermine in der Strafvollstreckungskammer sollten in der Zeit bis zum 31. Januar 2021 auf ein absolut notwendiges Mindestmaß beschränkt werden.
In Zivilsachen gilt:
- Es sollten ebenfalls nur vorrangige Verfahren (insbesondere Eilverfahren) mit Präsenzverhandlungen durchgeführt werden.
- Die zur Verfügung stehende Videokonferenztechnik sollte möglichst vollständig genutzt werden.
- Bereits anberaumte Verkündungstermine, bei denen nicht mit dem Erscheinen der Prozessbeteiligten oder der Öffentlichkeit zu rechnen ist, können aufrechterhalten bleiben.
- Im Übrigen sollten Termine zur mündlichen Verhandlung und Güterichtersitzungen aufgehoben werden.
———————————————————————————————————————————————————————————————————
Bitte beachten Sie ferner die unter Besucherinformationen veröffentlichten Hinweise zur eingeschränkten Erreichbarkeit des Landgerichts.
———————————————————————————————————————————————————————————————————
Warnhinweise
Widerrechtliche Nutzung der Faxnummer der gemeinsamen Briefannahme des Landgerichts und des Amtsgerichts Mitte
Es sind verschiedene Missbrauchsfälle bekannt geworden, bei denen die Faxnummer der gemeinsamen Briefannahme des Landgerichts und des Amtsgerichts Mitte widerrechtlich genutzt worden ist, um Vollstreckungsmaßnahmen anzudrohen. Bitte beachten Sie, dass eine Vollstreckung immer nur nach vorherigem förmlichen Schriftverkehr stattfindet. Sollten Sie Opfer eines Betrugsversuches sein, wenden Sie sich bitte an den für Sie zuständigen Polizeiabschnitt.
———————————————————————————————————————————————————————————————————
Gefälschte Zahlungsaufforderungen im Umlauf
Es sind verschiedene Missbrauchsfälle bekannt geworden, bei denen mutmaßliche Betrüger Zahlungsaufforderungen an Gesellschaften, die im Berliner Handelsregister eingetragen sind, verschicken. Diese Zahlungsaufforderungen weisen das Landgericht Berlin fälschlicher Weise als Urheber aus. Beim Landgericht Berlin werden keinerlei Rechnungen für Handelsregistereintragungen erstellt.
In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte schriftlich und unter Vorlage der Unterlagen an das Landgericht Berlin.