Anerkennung von ausländischen juristischen Abschlüssen

Farbige Paragraphenzeichen
Ein aufgeklapptes Gesetzesbuch. Darüber schweben Paragraphen.

Gleichwertigkeits- und Eignungsprüfung für die Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst mit europäischen juristischen Abschlüssen nach § 112a DRiG

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Feststellung einer gleichwertigen Berufsqualifikation und Eignungsprüfung für die Zulassung europäischer Rechtsanwälte zur Anwaltschaft nach §§ 16 ff. EuRAG