Rechtshinweis zum Kontaktformular der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz

Das Kontaktformular der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz dient ausschließlich der Übermittlung nicht formbedürftiger Mitteilungen. Laufende Fristen können durch Nutzung des Kontaktformulars nicht gewahrt werden. Klagen, Verfahrensanträge oder Schriftsätze in Gerichtsverfahren können per E-Mail nicht rechtswirksam eingereicht werden. Nutzen Sie dafür das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach des jeweiligen Gerichts.

Für die Übermittlung elektronischer Dokumente, auch wenn sie mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sind, wird die elektronische Zugangseröffnung der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz gemäß § 3 a Absatz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz nur für das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz erklärt.

Wichtig: Über diesen Kontakt können keine Nachrichten an andere Justizeinrichtungen des Landes Berlin (z.B. einem Amtsgericht oder der Staatsanwaltschaft) gesandt werden. Die Kontaktdaten der einzelnen Berliner Gerichte, Strafverfolgungsbehörden und Justizvollzugsanstalten finden Sie auf der Homepage der jeweiligen Behörde.

Hinweis: Die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz ist das Justizministerium des Landes Berlin. Falls Sie Anliegen an Bundesbehörden haben (z. B. Bundesministerium der Justiz, Auswärtiges Amt) bitten wir sich unmittelbar dorthin zu wenden.

Ich habe den Hinweis gelesen und möchte eine E-Mail an die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz senden.