Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung: „Diskriminierung von Menschen mit Behinderung in der Corona-Pandemie nicht hinnehmbar!“

Pressemitteilung vom 02.09.2021

Die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung teilt mit:

Menschen mit Behinderung werden – angesichts des herbstlichen Wetters, wieder steigender Inzidenzen und der Diskussion um Zutrittsbeschränkungen für Ungeimpfte – auch in der Spätphase der COVID-19-Pandemie weiter diskriminiert.

„Bereits seit Beginn der Pandemie erleben wir immer wieder, dass Menschen mit Behinderung, die aus gesundheitlichen Gründen von der Maskenpflicht befreit sind, der Zugang zu Einrichtungen und Dienstleistungen verwehrt wird. Das Fortschreiten der Impfkampagne und dem damit verbundenen besseren Schutz vor einer COVID-19-Infektion auch für Menschen mit Behinderung begrüße ich daher ausdrücklich.“, sagt die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung Christine Braunert-Rümenapf.

„Nun befürchte ich aber wegen des in Hamburg für den privaten Sektor bereits beschlossenen 2-G-Optionsmodells, dass auch Menschen mit Behinderung, die sich aus medizinischen Gründen nicht gegen COVID-19 impfen lassen können, verstärkt von Zugangsbeschränkungen betroffen sein könnten. Solch eine Diskriminierung ist nicht hinnehmbar!“, so Braunert-Rümenapf.

Neben dieser Bevölkerungsgruppe zählen andere, beispielsweise auch Kinder unter 12 Jahren, zu denjenigen, die sich nicht impfen lassen können. Während für sie jedoch die Zulassung eines Impfstoffes in Aussicht steht, können sich Menschen mit bestimmten Allergien oder jene mit einem Immundefekt nicht dauerhaft durch eine Impfung schützen. Laut Robert-Koch-Institut (RKI) und des Paul-Ehrlich-Institut (PEI) handelt es sich bundesweit um etwa drei Millionen Menschen.

„Wichtig ist deshalb, dass es einen diskriminierungsfreien und fälschungssicheren Nachweis gibt, der die Zugehörigkeit zu dieser Gruppe belegt. Wünschenswert wäre auf Bundesebene eine Lösung, die möglichst wenig anfällig für Missbrauch ist. Ein entsprechender Nachweis könnte auch genutzt werden, um die Frage der Kostenübernahme bei bestehender Testpflicht eindeutig zu gestalten“, schlägt die Landesbeauftragte vor.

Angesichts einer vierten Welle wirbt sie dafür, mehr Menschen, die noch kein Impfangebot angenommen haben, zu erreichen. Dafür müssten auch in der kommenden Zeit weiter wirksame Anstrengungen unternommen werden.

Braunert-Rümenapf fordert: „Es sind möglichst niedrigschwellige Angebote und eine passgenaue Beratung erforderlich, um auch denjenigen ein passendes Impfangebot zu machen, die aufgrund individueller Ängste oder sozialer Barrieren bislang ein solches noch nicht angenommen haben. Manche Menschen wünschen sich eine auf ihre Bedürfnisse abgestimmte Begleitung. Diese muss auch diejenigen zur Verfügung stehen, die keine Leistungen der Eingliederungshilfe beziehen. Es ist gerade im Interesse der Personengruppe mit gesundheitlichen Einschränkungen, dass in der Bevölkerung möglichst viele Menschen geimpft sind, denn so reduziert sich das individuelle Ansteckungsrisiko deutlich.“

Kontakt:
Heike Schwarz-Weineck, Büroleiterin der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung
Telefon: 030 9028 2838
E-Mail: lfb@senias.berlin.de