Senatorin Cansel Kiziltepe nach 19. Integrationsminister*innenkonferenz in Rostock-Warnemünde: „Wir müssen den rechtlichen Schutz vor Diskriminierung weiterentwickeln und stärken“

Pressemitteilung vom 21.03.2024

Die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung teilt mit:

Die für Integration zuständigen Ministerinnen und Minister sowie Senatorinnen und Senatoren der Bundesländer haben auf ihrer Konferenz am 20. und 21. März 2024 in Rostock-Warnemünde über einen Antrag der Länder Berlin, Bremen und Thüringen zur Weiterentwicklung des Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und zur Stärkung des Antidiskriminierungsschutzes abgestimmt. Sie begrüßen mit breiter Mehrheit das im Koalitionsvertrag der Bundesregierung festgelegte Vorhaben, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zu überarbeiten und bestehende Schutzlücken zu schließen. Die Bundesregierung wird aufgefordert, bei der Reform des AGG den Merkmalskatalog zu überarbeiten, den Anwendungsbereich des Gesetzes zu aktualisieren und den Rechtsschutz für Menschen mit Diskriminierungserfahrungen zu verbessern. Zudem begrüßt die IntMK die Verabschiedung von Landesantidiskriminierungsgesetzen durch die Landesparlamente.

Senatorin Cansel Kızıltepe: „Dem Land Berlin ist es ein besonderes Anliegen, den rechtlichen Schutz vor Diskriminierung weiterzuentwickeln und zu stärken. Die Ankündigung im Koalitionsvertrag des Bundes, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zu reformieren und Schutzlücken zu schließen, war ein wichtiges Signal, denn seit Inkrafttreten des AGG im Jahr 2006 sind zahlreiche Schutzlücken sichtbar geworden und zum Teil auch erst entstanden. Jetzt muss diese Ankündigung schnell umgesetzt werden.“