Die Bearbeitung erfolgt ausschließlich in der Fahrzeugprüfhalle des Dienstgebäudes Ferdinand-Schultze-Str.55.
- Erteilung von Einzelgenehmigungen gemäß § 4 Abs.5 FZV für zulassungsfreie Fahrzeuge
- Mängelbearbeitung (einschließlich Fahrräder) / Entzug der Einzel- oder Typgenehmigung / Verwaltung eingezogener Einzel- oder Typgenehmigungen zulassungsfreier Fahrzeuge