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Kraftfahrzeugangelegenheiten

Selbstfahrervermietfahrzeuge

Anzeige über die Nutzung eines Fahrzeuges als Selbstfahrervermietfahrzeug


  • die Anzeige kann formlos oder per Formular erfolgen
  • in der Anzeige sind Name/ Firma und Anschrift des Vermieters, sowie Anzahl, Art und amtliche Kennzeichen der zu vermietenden Fahrzeuge anzugeben

Erforderliche Unterlagen:

  • Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II
  • bisherige Kennzeichenschilder (entfällt bei außer Betrieb gesetztem Fahrzeug)
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung gem. § 29 StVZO (HU-Prüfbericht; die Vorlage des Prüfberichts über die letzte Hauptuntersuchung ist nur dann erforderlich, wenn sich die Fälligkeit der nächsten HU nicht aus dem Fahrzeugschein/ ZBI ergibt)
  • Bescheinigung über die Abgasuntersuchung für AU-pflichtige Fahrzeuge
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) mit dem Vermerk "Selbstfahrervermietfahrzeug"
Beendigung der Nutzung eines Fahrzeuges als Selbstfahrervermietfahrzeug


  • die Beendigung der Nutzung eines Fahrzeuges als Selbstfahrervermietfahrzeug ist formlos anzuzeigen
  • in der Anzeige sind Name/ Firma und Anschrift des Vermieters, sowie Anzahl, Art und amtliche Kennzeichen der zu vermietenden Fahrzeuge anzugeben

Erforderliche Unterlagen:

  • Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II
  • bisherige Kennzeichenschilder
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung gem. § 29 StVZO (HU-Prüfbericht; die Vorlage des Prüfberichts über die letzte Hauptuntersuchung ist nur dann erforderlich, wenn sich die Fälligkeit der nächsten HU nicht aus dem Fahrzeugschein/ ZBI ergibt)
  • Bescheinigung über die Abgasuntersuchung für AU-pflichtige Fahrzeuge


Hinweise:
Alle Unterlagen sind im Original vorzulegen. Die Vorlage der Gewerbeanmeldebestätigung ist nicht erforderlich. Die Untersuchungstermine zur Haupt- und Abgasuntersuchung werden bei Selbstfahrervermietfahrzeugen auf maximal ein Jahr gekürzt.

Allen Kundinnen und Kunden wird dringend empfohlen, vor einem Besuch in einer der Zulassungsstellen einen Termin zu buchen , denn Terminkunden werden vorrangig und in der Regel ohne Wartezeit bedient. Bitte wählen Sie sich über den Dienstleistungsindex die entsprechende Dienstleistung aus und buchen dort den Termin.

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Telefon: (030) 90269 - 0
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