Kraftfahrzeugangelegenheiten
Selbstfahrervermietfahrzeuge
Anzeige über die Nutzung eines Fahrzeuges als Selbstfahrervermietfahrzeug
- die Anzeige kann formlos oder per Formular erfolgen
- in der Anzeige sind Name/ Firma und Anschrift des Vermieters, sowie Anzahl, Art und amtliche Kennzeichen der zu vermietenden Fahrzeuge anzugeben
Erforderliche Unterlagen:
- Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
- Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II
- bisherige Kennzeichenschilder (entfällt bei außer Betrieb gesetztem Fahrzeug)
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung gem. § 29 StVZO (HU-Prüfbericht; die Vorlage des Prüfberichts über die letzte Hauptuntersuchung ist nur dann erforderlich, wenn sich die Fälligkeit der nächsten HU nicht aus dem Fahrzeugschein/ ZBI ergibt)
- Bescheinigung über die Abgasuntersuchung für AU-pflichtige Fahrzeuge
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) mit dem Vermerk "Selbstfahrervermietfahrzeug"
Beendigung der Nutzung eines Fahrzeuges als Selbstfahrervermietfahrzeug
- die Beendigung der Nutzung eines Fahrzeuges als Selbstfahrervermietfahrzeug ist formlos anzuzeigen
- in der Anzeige sind Name/ Firma und Anschrift des Vermieters, sowie Anzahl, Art und amtliche Kennzeichen der zu vermietenden Fahrzeuge anzugeben
Erforderliche Unterlagen:
- Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
- Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II
- bisherige Kennzeichenschilder
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung gem. § 29 StVZO (HU-Prüfbericht; die Vorlage des Prüfberichts über die letzte Hauptuntersuchung ist nur dann erforderlich, wenn sich die Fälligkeit der nächsten HU nicht aus dem Fahrzeugschein/ ZBI ergibt)
- Bescheinigung über die Abgasuntersuchung für AU-pflichtige Fahrzeuge
Hinweise:
Alle Unterlagen sind im Original vorzulegen. Die Vorlage der Gewerbeanmeldebestätigung ist nicht erforderlich. Die Untersuchungstermine zur Haupt- und Abgasuntersuchung werden bei Selbstfahrervermietfahrzeugen auf maximal ein Jahr gekürzt.
Allen Kundinnen und Kunden wird dringend empfohlen, vor einem Besuch in einer der Zulassungsstellen einen Termin zu buchen , denn Terminkunden werden vorrangig und in der Regel ohne Wartezeit bedient. Bitte wählen Sie sich über den Dienstleistungsindex die entsprechende Dienstleistung aus und buchen dort den Termin.
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