Neue Fahrzeugpapiere ab dem 01.10.2005
Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein, so wie wir sie kennen, gehören ab dem 01.10.2005 der Vergangenheit an. Sie bekommen nicht nur ein neues Gesicht, sondern auch einen neuen Namen.
Der Fahrzeugschein wird ab Oktober durch die Zulassungsbescheinigung Teil I und der Fahrzeugbrief durch die Zulassungsbescheinigung Teil II ersetzt.
Die neuen gebührenpflichtigen Fahrzeugdokumente werden immer erst bei der nächsten Befassung mit dem Fahrzeug (z.B. beim Halterwechsel oder Verlust eines Dokumentes) ausgestellt. Es erfolgt kein Zwangsumtausch.
Grundsätzlich dürfen die neuen Zulassungsdokumente nur gemeinsam ausgegeben werden. Das heißt, eine Vermischung (alt / neu) ist nicht zulässig.
Auf dieser Seite werden Sie zeitnah über alle aktuellen Entwicklungen informiert.
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(Infoblatt EU-Harmonisierung 2005, 117024 Bytes)
Zulassungsbescheinigung Teil I (Quelle: KBA) laden »
(Zulassungsbescheinigung Teil1, 319451 Bytes)
Zulassungsbescheinigung Teil II (Quelle: KBA) laden »
(Zulassungsbescheinigung Teil2, 169672 Bytes)