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Kraftfahrzeugangelegenheiten

Zulassung auf Firmen

Zusätzlich zu den fahrzeugbezogenen Unterlagen sind vorzulegen:

Berliner Firmen (juristische Personen)
  • Handelsregisterauszug des Amtsgerichtes.
  • Vollmacht auf Firmenbriefkopfbogen mit rechtsverbindlicher Unterschrift. Bei Antragsformularen, die eine Vollmacht bereits beinhalten, zusätzlich neben der rechtsverbindlichen Unterschrift ein Firmenstempelabdruck, aus dem der Name und die vollständige Anschrift der Firma hervorgeht.
Auswärtige Firmen mit Standort in Berlin
  • Handelsregisterauszug des Amtsgerichtes
  • Gewerbeanmeldung des Bezirksamtes als Nachweis über die Anschrift in Berlin
Gesellschaften bürgerliches Recht (GbR)
  • Gewerbeanmeldungen des Bezirksamtes und Personalausweise oder Pässe aller Gesellschafter.
    Jeder der Gesellschafter muss sein Einverständnis zur Zulassung geben (Unterschrift auf Zulassungsantrag oder formlose Vollmacht. Ggf. Gesellschaftervertrag als Beleg für anders gefasste Regelungen.

Hinweis: Die Zulassung erfolgt auf den Namen eines Gesellschafters.

Personengewerbe
  • Gewerbeanmeldung des Bezirksamtes und Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung
Rechtsanwälte/Ärzte/Krankengymnasten/Pflegedienste/Architekten/Beraterfirmen und andere freie Berufe
  • Mietvertrag über die Kanzlei- bzw. Praxisräume (als Anschriftennachweis)
Gewerkschaften/Krankenkassen/öffentlich-rechtliche Körperschaften
  • Vollmacht auf Kopfbogen
Hinweis
Bitte bringen Sie alle Unterlagen grundsätzlich im Original mit.

LABO

Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten
Friedrichstr. 219
10958 Berlin


Telefon: (030) 90269 - 0
Fax: (030) 90269 - 1299
Stadtplan

Fahrverbindungen

U-Bahnhof:
Kochstr.:
U 6

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