- Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
- Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
- Genehmigungsurkunde oder Gewerbeanmeldung
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
- Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung gem. § 29 StVZO (HU-Prüfbericht; die Vorlage des Prüfberichts über die letzte Hauptuntersuchung ist nur dann erforderlich, wenn sich die Fälligkeit der nächsten HU nicht aus dem Fahrzeugschein/ ZBI ergibt)
- Bescheinigung über die Abgasuntersuchung für AU-pflichtige Fahrzeuge
- ggf. Vollmacht, einschließlich Personaldokument des Vollmachtgebers und Personaldokument des Bevollmächtigten
- Kennzeichenschilder
Bitte bringen Sie alle Unterlagen grundsätzlich im Original mit.
Allen Kundinnen und Kunden wird dringend empfohlen, vor einem Besuch in einer der Zulassungsstellen einen
Termin zu buchen , denn Terminkunden werden vorrangig und in der Regel ohne Wartezeit bedient. Bitte wählen Sie sich über den
Dienstleistungsindex die entsprechende Dienstleistung aus und buchen dort den Termin.