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Kraftfahrzeugangelegenheiten

Anerkennung von Werkstätten zur Durchführung von Sicherheitsprüfungen (SP) nach § 29 in Verbindung mit Anlage VIII StVZO sowie Gasanlagenprüfungen (GAP) oder Gassystemeinbauprüfungen (GSP) nach § 41 a in Verbindung mit Anlage XVII und XVIIa StVZO

Die Sicherheitsprüfungen sowie Gasanlagenprüfungen oder Gassystemeinbauprüfungen dürfen auch von dafür anerkannten Kraftfahrzeugwerkstätten durchgeführt werden.

Bitte erfragen Sie unter der Rufnummer (030) 90269 3379 die Voraussetzungen für die Werkstattanerkennung.

Achtung: Diese Dienstleistung wird nur im Dienstgebäude Berlin-Lichtenberg angeboten.

LABO

Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten
Friedrichstr. 219
10958 Berlin


Telefon: (030) 90269 - 0
Fax: (030) 90269 - 1299
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U 6

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Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde

Standort Berlin-Lichtenberg