Die Prüfungen von Fahrtschreibern und Kontrollgeräten dürfen auch von dafür anerkannten Kraftfahrzeugwerkstätten durchgeführt werden.
Bitte erfragen Sie unter der Rufnummer (030) 90269 3379 die Voraussetzungen für die Werkstattanerkennung.
Hinweis: Eine Anerkennung ist nur für Werkstätten möglich und erforderlich, wenn diese noch nicht durch einen anerkannten Fahrtschreiber- oder Kontrollgerätehersteller mit entsprechenden Prüfungen beauftragt wurden.
Achtung: Diese Dienstleistung wird nur im Dienstgebäude Berlin-Lichtenberg angeboten.
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten
Friedrichstr. 219
10958 Berlin
Telefon: (030) 90269 - 0
Fax: (030) 90269 - 1299
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Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde