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Kraftfahrzeugangelegenheiten

Anerkennung von Werkstätten zur Durchführung der Prüfungen von Fahrtschreibern und Kontrollgeräten nach § 57b StVZO in Verbindung mit Anlage XVIII, XVIIIa, XVIIIb und XVIIId StVZO

Die Prüfungen von Fahrtschreibern und Kontrollgeräten dürfen auch von dafür anerkannten Kraftfahrzeugwerkstätten durchgeführt werden.

Bitte erfragen Sie unter der Rufnummer (030) 90269 3379 die Voraussetzungen für die Werkstattanerkennung.

Hinweis: Eine Anerkennung ist nur für Werkstätten möglich und erforderlich, wenn diese noch nicht durch einen anerkannten Fahrtschreiber- oder Kontrollgerätehersteller mit entsprechenden Prüfungen beauftragt wurden.

Achtung: Diese Dienstleistung wird nur im Dienstgebäude Berlin-Lichtenberg angeboten.

LABO

Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten
Friedrichstr. 219
10958 Berlin


Telefon: (030) 90269 - 0
Fax: (030) 90269 - 1299
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