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Kraftfahrzeugangelegenheiten

Erstversteuerungsverfahren / Steuerrückständeverfahren

Seit dem 1.1.2003 gilt in Berlin in folgenden Fällen das Erstversteuerungs- und Steuerrückständeverfahren
  • Neuzulassung
  • Umschreibung innerhalb des Zulassungsbezirkes Berlin
  • Ersterfassung gebrauchter Fahrzeuge
  • Wiedererfassung gelöschter Fahrzeuge
  • Standortwechsel mit Halterwechsel
  • Standortwechsel ohne Halterwechsel, wenn das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt war
  • Wiederzulassung außer Betrieb gesetzter Fahrzeuge  
  • Vergabe rote Kennzeichen für Händler
  • Vergabe rote Kennzeichen Oldtimer

Die Aushändigung der Fahrzeugpapiere und damit die Zulassung des Fahrzeuges wird davon abhängig gemacht, dass der Halter im Falle einer Steuerpflicht des Fahrzeuges die Steuer für den ersten Entrichtungszeitraum (in der Regel ein Jahr) sowie bestehende Steuerrückstände bei der Zulassung entrichtet.

Die Entrichtung der Steuer kann

  • bar
  • unbar mittels Zahlung mit EC-Karte mit PIN
  • per Lastschrifteinzugsverfahren vom Konto des Halters durch die Steuerverwaltung

erfolgen.

Hinweis:

Die Begleichung von Steuerrückständen per Lastschrifteinzugsverfahren ist ausgeschlossen.

Für Informationen zur Höhe der Erststeuer sowie Steuerrückständen sind an den Standorten der Zulassungsbehörde in der Ferdinand-Schultze-Str. 55 und Jüterboger Str. 3 Außenstellen des Finanzamtes Pankow/Weißensee eingerichtet.

LABO

Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten
Friedrichstr. 219
10958 Berlin


Telefon: (030) 90269 - 0
Fax: (030) 90269 - 1299
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