Die Aushändigung der Fahrzeugpapiere und damit die Zulassung des Fahrzeuges wird davon abhängig gemacht, dass der Halter im Falle einer Steuerpflicht des Fahrzeuges die Steuer für den ersten Entrichtungszeitraum (in der Regel ein Jahr) sowie bestehende Steuerrückstände bei der Zulassung entrichtet.
Die Entrichtung der Steuer kann
erfolgen.
Hinweis:
Die Begleichung von Steuerrückständen per Lastschrifteinzugsverfahren ist ausgeschlossen.
Für Informationen zur Höhe der Erststeuer sowie Steuerrückständen sind an den Standorten der Zulassungsbehörde in der Ferdinand-Schultze-Str. 55 und Jüterboger Str. 3 Außenstellen des Finanzamtes Pankow/Weißensee eingerichtet.
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten
Friedrichstr. 219
10958 Berlin
Telefon: (030) 90269 - 0
Fax: (030) 90269 - 1299
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