Halterauskunft zu einem KFZ beantragen
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Leistungsbeschreibung
Zur Durchsetzung bzw. Abwehr von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr kann durch die Zulassungsbehörde Auskunft über den Halter und die Haftpflichtversicherung eines Fahrzeuges erteilt werden.
Antragsteller können sowohl Privatpersonen als auch Rechtsanwälte oder öffentliche Stellen sein. Die Antragstellung muss aus Datenschutzgründen schriftlich mit Begründung oder durch persönliche Vorsprache erfolgen. Zuständig für die Erteilung der Auskunft ist die kennzeichenführende Zulassungsbehörde.
Der Service der Online-Halterauskunft steht vorerst nur Privatpersonen zur Verfügung. Behörden und Versicherungsunternehmen bitten wir, weiterhin einen schriftlichen Antrag zu stellen.
Voraussetzungen
Erforderliche Unterlagen
Gebühren
5,10 Euro pro Halteranfrage und je Kennzeichen
Rechtsgrundlagen
Onlineabwicklung:
Zuständige Behörden
Die Dienstleistung kann bei der Zulassungsbehörde, an den Standorten Berlin-Lichtenberg und Berlin Friedrichshain-Kreuzberg, in Anspruch genommen werden.
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten
Weitere zuständige Behörden für diese Dienstleistung im zentralen Verwaltungsservice anzeigen.