Grundsätzlich gilt, dass das amtliche Kennzeichen eines zugelassenen Fahrzeugs bei Film- und Werbeaufnahmen nur dann erkennbar sein darf, wenn die Zustimmung des Halters vorliegt.
Aus diesem Grund bzw. auch aus anderen Gründen ist es evtl. erforderlich, die beim Dreh verwendeten Fahrzeugen mit sog. „Spielkennzeichen“ auszustatten. Hierfür gelten die folgenden Hinweise.
Unter den Begriff Spielkennzeichen fallen folgende Möglichkeiten:
- Vollständig fiktives Kennzeichen
Kennzeichen, die tatsächlich nicht gebräuchlich sind, können ohne vorherige Antragstellung oder Genehmigung erstellt und verwendet werden. Hierzu gehören Kennzeichen, deren Unterscheidungszeichen (für die Stadt oder den Landkreis) in Deutschland nicht vorhanden sind, historische Kennzeichen (z.B. frühere DDR-Kennzeichen), oder reine Fantasiekennzeichen.
- Spielkennzeichen mit realem Bezug
Aktuell gebräuchliche Kennzeichen aus dem Bestand einer Kfz-Zulassungsbehörde können auf Antrag als Spielkennzeichen reserviert und für Sie gesperrt werden. Welches Kennzeichen gewünscht wird und verfügbar ist, sollte vorab bei der Kfz-Zulassungsbehörde in Erfahrung gebracht werden. Telefonischer, Fax- oder Email-Kontakt sind möglich.
Jede Kfz-Zulassungsbehörde kann nur Kennzeichen aus ihrem eigenen Bestand sperren, d.h. die Kfz-Zulassungsbehörde Berlin nur Kennzeichen mit dem Unterscheidungszeichen „B“.
Ansprechpartner für Berliner Kennzeichen:
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (siehe unten)
Kosten: 12,80 EUR je Kennzeichen aus dem Bestand der Kfz-Zulassungsbehörde
Spielkennzeichen dürfen ohne zusätzliche Genehmigung nur auf Privatgelände oder in vom übrigen öffentlichen Straßenverkehr abgetrennten Bereichen verwendet werden.
Sollen mit Spielkennzeichen ausgestattete Fahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr für Dreharbeiten zum Einsatz kommen, so muss für die jeweiligen Kennzeichen pro Fahrzeug eine Ausnahmegenehmigung nach § 47 Abs. 1 Nr. 1 FZV beantragt werden. Der Antrag ist schriftlich, auch per Email oder Fax, und formlos zu stellen an:
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (siehe unten)
Folgende Angaben sind dabei zu machen:
Angaben zum Antragsteller