Direkt zum Inhalt der Seite springen

Drehen mit Kfz-"Spielkennzeichen"

Grundsätzlich gilt, dass das amtliche Kennzeichen eines zugelassenen Fahrzeugs bei Film- und Werbeaufnahmen nur dann erkennbar sein darf, wenn die Zustimmung des Halters vorliegt.

Aus diesem Grund bzw. auch aus anderen Gründen ist es evtl. erforderlich, die beim Dreh verwendeten Fahrzeugen mit sog. „Spielkennzeichen“ auszustatten. Hierfür gelten die folgenden Hinweise.

Auswahl und Beantragung eines Spielkennzeichens

Unter den Begriff Spielkennzeichen fallen folgende Möglichkeiten:


- Vollständig fiktives Kennzeichen

Kennzeichen, die tatsächlich nicht gebräuchlich sind, können ohne vorherige Antragstellung oder Genehmigung erstellt und verwendet werden. Hierzu gehören Kennzeichen, deren Unterscheidungszeichen (für die Stadt oder den Landkreis) in Deutschland nicht vorhanden sind, historische Kennzeichen (z.B. frühere DDR-Kennzeichen), oder reine Fantasiekennzeichen.


- Spielkennzeichen mit realem Bezug

Aktuell gebräuchliche Kennzeichen aus dem Bestand einer Kfz-Zulassungsbehörde können auf Antrag als Spielkennzeichen reserviert und für Sie gesperrt werden. Welches Kennzeichen gewünscht wird und verfügbar ist, sollte vorab bei der Kfz-Zulassungsbehörde in Erfahrung gebracht werden. Telefonischer, Fax- oder Email-Kontakt sind möglich.
Jede Kfz-Zulassungsbehörde kann nur Kennzeichen aus ihrem eigenen Bestand sperren, d.h. die Kfz-Zulassungsbehörde Berlin nur Kennzeichen mit dem Unterscheidungszeichen „B“.
Ansprechpartner für Berliner Kennzeichen:
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (siehe unten)

Kosten: 12,80 EUR je Kennzeichen aus dem Bestand der Kfz-Zulassungsbehörde

Spielkennzeichen dürfen ohne zusätzliche Genehmigung nur auf Privatgelände oder in vom übrigen öffentlichen Straßenverkehr abgetrennten Bereichen verwendet werden.

Ausnahmegenehmigung für die Verwendung im öffentlichen Straßenverkehr


Sollen mit Spielkennzeichen ausgestattete Fahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr für Dreharbeiten zum Einsatz kommen, so muss für die jeweiligen Kennzeichen pro Fahrzeug eine Ausnahmegenehmigung nach § 47 Abs. 1 Nr. 1 FZV beantragt werden. Der Antrag ist schriftlich, auch per Email oder Fax, und formlos zu stellen an:

Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (siehe unten)

Folgende Angaben sind dabei zu machen:

Angaben zum Antragsteller

  • - Firma
  • - Adresse des Firmensitzes, ggf. abweichende Rechnungsanschrift
  • - Ansprechpartner mit Telefon und Email-Adresse
  • - Titel des Films
  • - Angabe des Zeitraums für den Einsatz des Fahrzeugs


Angaben zum Fahrzeug

  • - Amtliches Kennzeichen des zu nutzenden Fahrzeugs
  • - Hersteller und/oder Markenbezeichnung des Fahrzeugs
  • - Fahrzeug-Identnummer
  • - Verwendetes Spielkennzeichen

Kosten:
64,00 EUR für ein Fahrzeug, 12,50 EUR für jedes weitere Fahrzeug

Zahlungsmodus

  • - Bei Antragsstellung in der Kfz-Zulassungsbehörde sofort in bar oder per EC-Karte mit PIN
  • - Bei schriftlichem Antrag durch Überweisung innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Genehmigung einschl. Gebührenbescheid

Bearbeitungszeit:
ca. 1 Woche


Ansprechpartner

Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten Berlin (LABO)
Referat Kraftfahrzeugzulassung

Jüterboger Straße 3, 10965 Berlin (Kreuzberg-Friedrichshain)

Telefon: 030 90269 – 3300, Fax: 030 90269 – 3092
Email: kfz-zulassung@labo.berlin.de
Internet: http://www.berlin.de/labo

Zuständiger Mitarbeiter:
Günter Schwarz
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten
- III B 1 -
Jüterboger Straße 3, 10965 Berlin
Telefon: 030 90269-3003, Fax: 030 90269-3092
Email: guenter.schwarz@labo.berlin.de